Privathaftpflicht: Warum die Deckungssumme so hoch sein sollte

Die Deckungssumme einer Privathaftpflicht sollte hoch sein, weil Privatpersonen in Deutschland unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen und künftigen Einkommen haften. Besonders bei Personenschäden können die Kosten in die Millionen gehen, etwa wenn nach einem Unfall lebenslange Behandlungs-, Pflege- oder Rentenzahlungen anfallen. Eine zu niedrig gewählte Deckungssumme deckt solche Schäden nicht vollständig ab, und die Differenz trägt der Verursacher selbst. Empfohlen werden daher pauschale Deckungssummen von mindestens zehn bis fünfzehn Millionen Euro. Als unabhängiger Ansprechpartner in Bad Kreuznach ordnet die ProClient FINANZ GmbH ein, welche Summe und welche Bausteine zur jeweiligen Lebenssituation passen.
Die Privathaftpflicht gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, und doch wird die Höhe der Deckungssumme oft unterschätzt. Viele Menschen achten beim Abschluss vor allem auf den Beitrag und übersehen, dass im Ernstfall die vereinbarte Summe über die eigene finanzielle Zukunft entscheidet. Warum gerade bei Personenschäden selbst hohe Summen schnell erreicht werden und wie Sie die passende Deckungssumme bestimmen, zeigt dieser Beitrag.
Warum Privatpersonen unbegrenzt haften
Wer einem anderen Menschen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt. Das bedeutet, dass ein Verursacher mit seinem gesamten gegenwärtigen Vermögen und darüber hinaus mit seinem künftigen Einkommen einstehen muss, notfalls über viele Jahre durch Pfändung.
Die Privathaftpflicht übernimmt genau dieses Risiko. Sie prüft berechtigte Ansprüche, zahlt den berechtigten Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Entscheidend ist dabei die Höhe der Deckungssumme, denn nur bis zu dieser Grenze schützt der Versicherer. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt beim Verursacher.
Personenschäden sind das eigentliche Risiko
Sachschäden, etwa ein beschädigtes Fahrzeug oder eine zerstörte Einrichtung, bewegen sich meist in überschaubaren Größenordnungen. Das wirklich existenzbedrohende Risiko sind Personenschäden. Wird ein Mensch durch ein Verschulden dauerhaft verletzt, können die Folgekosten enorm sein.
Zu den Kosten zählen die medizinische Behandlung, eine lebenslange Pflege, der Umbau der Wohnung, der Ausgleich für entgangenes Einkommen des Geschädigten sowie Schmerzensgeld. Häufig kommen dauerhafte Rentenzahlungen hinzu, die über Jahrzehnte laufen. In der Summe erreichen solche Schäden schnell einen zweistelligen Millionenbetrag, der ohne ausreichende Deckungssumme privat getragen werden müsste.
Wie hoch die Deckungssumme sein sollte
Als sinnvolle Orientierung gilt eine pauschale Deckungssumme von mindestens zehn bis fünfzehn Millionen Euro. Pauschal bedeutet, dass die Summe gemeinsam für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt und nicht nach Schadenarten aufgeteilt ist. Das ist wichtig, weil getrennte Summen im Ernstfall zu niedrig ausfallen können, wenn der eigentliche Schaden in einem einzelnen Bereich entsteht.
Höhere Deckungssummen kosten in der Praxis kaum mehr als niedrigere, da das rechnerische Risiko für sehr große Schäden gering ist, der mögliche finanzielle Schaden aber umso größer. Ein Verzicht auf eine hohe Summe spart also nur wenig Beitrag, erhöht im Ernstfall aber das persönliche Risiko erheblich.
Welche Faktoren die passende Höhe beeinflussen
Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Lebenssituation ab. Mehrere Punkte sollten dabei berücksichtigt werden.
Familiensituation: Familientarife schließen Kinder und oft auch Partner mit ein, was den Kreis möglicher Verursacher erweitert.
Kinder: Bei kleinen Kindern ist die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder ein wichtiger Baustein, da diese selbst nicht haften.
Tiere: Hunde und Pferde benötigen eine eigene Tierhalterhaftpflicht, denn sie sind in der Privathaftpflicht nicht enthalten.
Wohnsituation und Ehrenamt: Zusätzliche Bausteine wie die Forderungsausfalldeckung oder der Einschluss von Gefälligkeitsschäden können sinnvoll sein.
Vermögen: Je mehr eigenes Vermögen und künftiges Einkommen zu schützen sind, desto wichtiger wird eine hohe Deckungssumme.
Typische Fehler bei der Deckungssumme
Bei der Wahl der Deckungssumme passieren immer wieder dieselben Fehler.
Die Summe zu niedrig ansetzen, um wenige Euro Beitrag zu sparen.
Alte Verträge mit einer veralteten Deckungssumme von einer Million Euro unverändert weiterlaufen lassen.
Nur auf den Preis achten und wichtige Bausteine wie den Forderungsausfall übersehen.
Getrennte Summen für Personen- und Sachschäden akzeptieren, statt eine pauschale Summe zu wählen.
Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?
Für Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet das vor allem, bestehende Verträge auf eine ausreichend hohe, pauschale Deckungssumme zu prüfen und veraltete Summen anzupassen. Wer eine Familie gründet, Kinder bekommt oder ein Haustier anschafft, sollte den Schutz ohnehin überprüfen. Eine neutrale Einordnung zur Privathaftpflichtversicherung hilft dabei, die passende Summe und die sinnvollen Zusatzbausteine zu bestimmen.
Als Ansprechpartner stehen dabei neben den Verbraucherzentralen und den Versicherern selbst auch unabhängige Berater wie die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach zur Verfügung. Eine unabhängige Sicht hilft, den Schutz an der tatsächlichen Lebenssituation auszurichten statt an einem einzelnen Angebot.
Fazit
Die Deckungssumme ist das Herzstück der Privathaftpflicht, weil Privatpersonen unbegrenzt haften und gerade Personenschäden sehr hohe Beträge erreichen können. Eine pauschale Summe von mindestens zehn bis fünfzehn Millionen Euro bietet einen soliden Schutz, kostet aber kaum mehr als eine zu niedrige Summe. Entscheidend sind neben der Höhe auch die passenden Bausteine für die eigene Lebenssituation. Wer seinen Vertrag regelmäßig überprüft, vermeidet gefährliche Lücken.
Sie möchten wissen, ob Ihre Privathaftpflicht ausreichend hoch abgesichert ist? Lassen Sie Ihren bestehenden Schutz unverbindlich und neutral prüfen.
Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
Geprüft von: Jörg Pommerening,
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,
§ 34i Immobiliardarlehensvermittler
Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG
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