GEWERBE & FIRMENKUNDEN
Betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber
Unabhängige Beratung
in Bad Kreuznach
Jeder Beschäftigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, und wer davon Gebrauch macht, hat außerdem Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers. Betriebliche Altersversorgung ist damit keine Frage des Wollens, sondern der Umsetzung. Richtig aufgesetzt wird sie zu einem der wenigen Vorteile, die im Wettbewerb um Fachkräfte wirklich zählen.
Kostenlos & unverbindlich, auch wenn Sie am Ende nichts abschließen

4,98 • 1.200+ Bewertungen
25+
Jahre am Markt
6.000+
betreute Mandanten
100%
unabhängig
Was betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber bedeutet
Betriebliche Altersversorgung heißt: Der Arbeitgeber verspricht dem Beschäftigten eine Leistung im Alter, bei Invalidität oder für die Hinterbliebenen. Finanziert wird sie aus Entgeltumwandlung, aus Arbeitgeberbeiträgen oder aus beidem.
Das Gesetz kennt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Sie unterscheiden sich in Bilanzwirkung, Verwaltungsaufwand, Flexibilität und darin, wie viel Verantwortung beim Unternehmen bleibt.
Der Punkt, der in der Praxis am häufigsten unterschätzt wird: Die Zusage bleibt beim Arbeitgeber. Der Versicherer ist nur der Weg, über den sie finanziert wird. Reicht die Finanzierung später nicht, haftet das Unternehmen für die Differenz. Deshalb ist die Ausgestaltung wichtiger als der Anbietervergleich.
Wichtige Infos auf einen Blick
Rechtsanspruch: jeder Beschäftigte kann Entgeltumwandlung verlangen, der Arbeitgeber muss einen Weg anbieten
Zuschusspflicht: auf umgewandelte Beiträge ist ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss zu leisten
Fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage
Steuer und Sozialversicherung: Beiträge sind in gesetzlich festgelegten Grenzen begünstigt
Leistungsarten: Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, einzeln oder kombiniert
Risiko für den Betrieb: Einstandspflicht des Arbeitgebers, Informations- und Dokumentationspflichten
Unsere Aufgabe: Versorgungsordnung, Durchführungsweg und Haftungsfragen sauber aufsetzen

Geprüfte Inhalte von ProClient FINANZ bei Google bevorzugen
Das Internet ist überfüllt von gefährlichen Halbwahrheiten und KI-generierten Texten. Besonders beim Thema Versicherungen, Finanzierungen und Investment können schnell echte Schäden entstehen. Wählen Sie deshalb pro-client-finanz.de als bevorzugte Quelle aus, damit Ihnen bei Google bei relevanten Suchanfragen mehr geprüfte Inhalte der ProClient FINANZ angezeigt werden. So können Sie auf echtes, bewährtes Know-How setzen.
§ 1a BetrAVG
Beschäftigte können verlangen, dass Teile ihres Entgelts für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss einen Durchführungsweg anbieten.
§ 1a Abs. 1a BetrAVG
Auf umgewandeltes Entgelt ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zu leisten, soweit dadurch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Der gesetzliche Prozentsatz steht im Gesetzestext.
§ 3 Nr. 63 EStG
Beiträge an Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind bis zu einem Anteil der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Aktueller Höchstbetrag: [Wert prüfen].
„Wir sind ein kleiner Betrieb, das ist zu kompliziert für uns.“
Kompliziert wird es vor allem dann, wenn nichts geregelt ist. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Ohne Versorgungsordnung entstehen Einzelfalllösungen, und die sind schwerer zu verwalten als ein klarer Rahmen.
Mit einer sauber formulierten Versorgungsordnung ist der Ablauf für alle gleich: wer ab wann was bekommt, welcher Anbieter, welche Leistungsarten, welcher Zuschuss. Danach ist bAV im Alltag eine Zeile in der Lohnabrechnung.
Und es gibt einen Nutzen, der nichts mit Verwaltung zu tun hat: In Branchen mit Fachkräftemangel ist eine gut erklärte Versorgung ein Argument, das länger wirkt als eine einmalige Gehaltserhöhung.
DIE VIER KLAUSELN, DIE ENTSCHEIDEN
Vier Punkte, die über das Ergebnis entscheiden
Der Beitrag ist das, was Sie zuerst sehen. Ob der Vertrag im Ernstfall trägt, entscheiden vier Klauseln, die in keinem Preisvergleich auftauchen.
1
Die Versorgungsordnung
Sie legt verbindlich fest, wer teilnehmen kann, welcher Durchführungsweg gilt, wie hoch der Zuschuss ist und wie mit Sonderfällen umgegangen wird. Ohne sie entstehen ungleiche Einzelzusagen, die später weder verwaltbar noch verhandelbar sind. Der wichtigste einzelne Punkt.
Prüfen wir bei jedem Angebot
2
Der Durchführungsweg
Direktversicherung ist verwaltungsarm, die Unterstützungskasse erlaubt höhere Dotierungen, die Direktzusage bindet das Unternehmen bilanziell. Die Wahl entscheidet über Bilanzwirkung, Aufwand und Flexibilität und lässt sich später nur mit Mühe ändern.
Prüfen wir bei jedem Angebot
3
Einstandspflicht und Haftung
Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung seiner Zusage, auch wenn die Finanzierung nicht reicht. Entscheidend ist deshalb, ob eine beitrags- oder leistungsbezogene Zusage erteilt wird und wie die Zusage formuliert ist.
Prüfen wir bei jedem Angebot
4
Invalidität und Hinterbliebene
Viele Versorgungen sichern nur das Alter ab. Ob Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene eingeschlossen werden, ist eine bewusste Entscheidung mit erheblicher Wirkung auf den Nutzen für die Beschäftigten.
Prüfen wir bei jedem Angebot
Für welche Betriebe bAV besonders zählt

Kleine Handwerksbetriebe
Der Anspruch besteht auch bei fünf Beschäftigten. Eine schlanke Versorgungsordnung spart hier mehr Aufwand, als sie kostet.

Handel und Dienstleistung
Hohe Personalfluktuation macht klare Regeln zu Wartezeiten und Portabilität wichtig, damit Ein- und Austritte nicht zum Einzelfall werden.

Praxen und Kanzleien
Kleine Teams mit hoher Qualifikation. Hier wirkt eine Versorgung, die auch Invalidität abdeckt, stärker als ein reiner Sparbeitrag.

Produktion mit Fachkräftebedarf
Wo Fachkräfte knapp sind, zählt jedes Argument. Eine gut erklärte Versorgung bindet länger als eine Einmalzahlung.

Gesellschafter-Geschäftsführer
Für sie gelten eigene Regeln, besonders bei beherrschender Beteiligung. Die Angemessenheit der Zusage muss dokumentiert sein.

Beschäftigte mit Zuschussanspruch
Wer umwandelt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Zuschuss. Ob und wie er gewährt wird, muss nachvollziehbar geregelt sein.
UNSERE DIFFERENZIERUNG
Die fünf häufigsten Fehler beim Abschluss
Woran scheitert betriebliche Altersversorgung im Betrieb?
Vergleichen können Sie den Preis. Ob der Vertrag am Ende trägt, entscheidet sich an Stellen, die kein Rechner abbildet.
1
Keine Versorgungsordnung
der größte Fehler
Es gibt Verträge, aber keine Regel. Jeder Fall wird einzeln entschieden, Zusagen unterscheiden sich, und niemand kann später begründen, warum. Eine schriftliche Versorgungsordnung ist die Grundlage für alles andere.
2
Zuschusspflicht nicht umgesetzt
Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss auf Entgeltumwandlung ist verbindlich. Wird er nicht oder falsch gewährt, entstehen Nachforderungen und Streit über Jahre.
3
Haftung unterschätzt
Die Zusage bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn der Versicherer sie finanziert. Wie die Zusage formuliert ist, entscheidet über das Risiko des Betriebs.
4
Informationspflichten vernachlässigt
Beschäftigte müssen über Anspruch, Höhe und Bedingungen informiert werden. Fehlende Dokumentation ist bei Streitigkeiten das größte Problem des Arbeitgebers.
5
Nur das Alter abgesichert
Eine Versorgung ohne Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz nutzt genau in den Fällen nichts, die Beschäftigte am härtesten treffen. Das ist eine Gestaltungsentscheidung, keine Kleinigkeit.
WARUM PROCLIENT FINANZ
Warum ProClient FINANZ für Ihre bAV
Wir sind unabhängige Versicherungsmakler in Bad Kreuznach und an keinen Anbieter gebunden. Bei betrieblicher Altersversorgung beginnen wir nicht mit einem Tarif, sondern mit der Versorgungsordnung und der Haftungsfrage. Erst wenn der Rahmen steht, geht es um Durchführungsweg und Anbieter. Dazu übernehmen wir die Kommunikation gegenüber Ihren Beschäftigten.
Echte Unabhängigkeit
Keine Beteiligung von Versicherern, kein Konzern im Hintergrund, keine Verkaufsquoten. Empfohlen wird, was passt, nicht, was am meisten Umsatz bringt.
Tür-Öffner-Produkte
Jede Gesellschaft hat Vorzeigetarife mit den besten Konditionen. Genau die nutzen wir.
Ein Ansprechpartner, ein Leben lang
Versicherung, Vermögen, Finanzierung und Steuern zusammengedacht. Wir melden uns, wenn sich etwas ändert.
Qualität statt Quantität
Frei von Strukturvertrieb und Abschlussdruck. Niedrige Fluktuation bedeutet für Sie, Ihr Berater ist in zehn Jahren noch da.

AUSGEZEICHNET & BEWERTET VON
So läuft Ihre Beratung ab
Kostenlos
Kein Verkaufsdruck
Unverbindlich
Unsere Beratung ist immer kostenlos - unabhängig davon, ob Sie am Ende etwas abschließen.
1
Unverbindliches Erstgespräch
Vor Ort in Bad Kreuznach, per Video oder Telefon. Sie schildern Ihre Situation, wir hören zu.
2
Analyse von Betrieb und Belegschaft
Wir sehen uns Struktur, Fluktuation, bestehende Zusagen und Ziele an und leiten daraus ab, welcher Durchführungsweg und welche Versorgungsordnung zu Ihrem Betrieb passen.
3
Empfehlung im Klartext
Eine überschaubare Auswahl, verständlich erklärt, mit allen Vor- und Nachteilen.
4
Betreuung danach
Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, auch wenn sich Ihre Situation ändert.
4,98 von 5 - aus über 1.200 Bewertungen auf unabhängigen Bewertungsplattformen
Nina D.
25.04.2026 auf KennstDuEinen
5 von 5 Sternen
Die Leute bei der Proclient wissen absolut was sie tun. Wenn Hilfe gebraucht wird langt ein Anruf oder eine Nachricht auf WhatsApp langt und alles wird perfekt gelöst. Danke Jörg, danke Eugen, dass ihr seit Jahren für mich da seid. So ein Herz für Kunden ist leider eine Seltenheit geworden. Aus meiner Sicht die besten Versicherungsmakler in ganz Rheinland-Pfalz. Dicke Empfehlung!
"Samweiss"
09.06.2026 auf GoLocal
5 von 5 Sternen
Ich fühle mich bei der Firma wirklich immer willkommen. Auch wenn man keine neue Versicherung abschließt darf man immer auf einen Kaffee oder ein Eis vorbeikommen und mit seinem Berater connecten. Das macht für mich den Unterschied.
Jannik E.
August 2026 auf Google
5 von 5 Sternen
Ich hatte ein sehr informatives Gespräch bezüglich einer Anwartschaft zur privaten Krankenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Herrn Pommerening. Es wurde sich viel Zeit genommen und am Ende des Gespräches gab es keine offenen Fragen mehr.
Betriebliche Altersversorgung in Bad Kreuznach
und ganz Rheinland-Pfalz
Seit über 25 Jahren beraten wir von Bad Kreuznach aus Mandanten in der gesamten Region - von Bingen über Mainz bis ins Nahetal und den Hunsrück. Sie entscheiden, wie wir uns treffen: persönlich in unserem Büro, bei Ihnen zu Hause, per Video oder am Telefon.

ProClient FINANZ GmbH
Adresse
Schwabenheimer Weg 60
55543 Bad Kreuznach
Telefon
Öffnungszeiten
Mo–Do 8:30–17:00 Uhr
Fr 8:00–13:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?
Sie müssen einen Weg zur Entgeltumwandlung anbieten, wenn Beschäftigte das verlangen. Das ergibt sich aus § 1a BetrAVG. Sie müssen keine eigene arbeitgeberfinanzierte Versorgung einrichten, aber Sie können die Umwandlung nicht verweigern. Wer nichts vorbereitet hat, muss im Einzelfall entscheiden, und das ist der aufwendigere Weg.
Was ist der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss?
Wandelt ein Beschäftigter Entgelt um, spart der Betrieb Sozialversicherungsbeiträge. Nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ist ein Teil davon als Zuschuss an den Versorgungsvertrag weiterzugeben. Der konkrete Prozentsatz steht im Gesetz. Ob pauschal oder spitz abgerechnet wird, sollte in der Versorgungsordnung festgelegt sein.
Welcher Durchführungsweg ist der richtige?
Das hängt von Ihren Zielen ab. Die Direktversicherung ist der verwaltungsärmste Weg und für die meisten kleinen und mittleren Betriebe der Standard. Die Unterstützungskasse erlaubt höhere Dotierungen, etwa für Geschäftsführer. Direktzusage und Pensionsfonds haben Bilanzwirkung und mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch mehr Aufwand. Wir gehen die Wege im Gespräch gegeneinander durch.
Was ist eine Versorgungsordnung?
Eine schriftliche Regelung, die für alle Beschäftigten festlegt, wer an der Versorgung teilnehmen kann, welcher Durchführungsweg und welcher Anbieter gilt, wie hoch der Zuschuss ist und wie mit Elternzeit, Teilzeit, Austritt und Sonderfällen umgegangen wird. Sie schafft Gleichbehandlung und schützt den Arbeitgeber vor Einzelfalldiskussionen.
Haftet der Arbeitgeber für die Betriebsrente?
Ja. Die Zusage bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn ein Versicherer sie finanziert. Reicht die Leistung des Versorgungsträgers nicht aus, um die Zusage zu erfüllen, besteht die Einstandspflicht nach dem Betriebsrentengesetz. Wie groß dieses Risiko ist, hängt entscheidend davon ab, wie die Zusage formuliert ist. Genau darauf achten wir bei der Gestaltung.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Der Vertrag kann in der Regel vom Beschäftigten privat weitergeführt oder unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber übertragen werden. Für unverfallbare Anwartschaften gelten die Regeln des Betriebsrentengesetzes. Wichtig ist, dass Ihre Versorgungsordnung diese Fälle beschreibt, damit beim Austritt kein Klärungsbedarf entsteht.
Kann die bAV auch Berufsunfähigkeit abdecken?
Ja, Invaliditätsversorgung ist eine der gesetzlich vorgesehenen Leistungsarten und kann in die Versorgung eingeschlossen werden. Das ist oft der wirkungsvollste Teil, weil viele Beschäftigte privat keinen Schutz haben. Zu beachten sind die Gesundheitsprüfung und, bei Kollektivlösungen, häufig erleichterte Annahmebedingungen.
Gilt das auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?
Grundsätzlich ja, allerdings mit Besonderheiten. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern gelten die arbeitsrechtlichen Regeln des Betriebsrentengesetzes nicht unmittelbar, dafür kommen steuerliche Anforderungen an Angemessenheit, Erdienbarkeit und Dokumentation hinzu. Hier arbeiten wir in der Regel mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Wir haben schon bAV-Verträge. Lohnt eine Prüfung?
Meist ja. Die häufigsten Punkte, die wir finden, sind eine fehlende oder veraltete Versorgungsordnung, eine nicht korrekt umgesetzte Zuschusspflicht, unklar formulierte Zusagen und Verträge, die nur das Alter absichern. Die Prüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Was kostet eine Beratung bei ProClient FINANZ?
Nichts. Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei, unabhängig davon, ob Sie am Ende einen Vertrag abschließen.
Bin ich nach dem Gespräch zu etwas verpflichtet?
Nein. Das Gespräch ist unverbindlich. Sie bekommen unsere Einschätzung und entscheiden danach in Ruhe. Abschlussdruck gibt es bei uns nicht. Wir sind frei von Strukturvertrieb und Verkaufsquoten.
Beraten Sie auch außerhalb von Bad Kreuznach?
Ja. Wir beraten in ganz Rheinland-Pfalz persönlich vor Ort und bundesweit per Video oder Telefon.











