GEWERBE & FIRMENKUNDEN
Unterstützungskasse
Unabhängige Beratung
in Bad Kreuznach
Wenn eine Direktversicherung wegen der steuerlichen Höchstgrenzen nicht mehr ausreicht, führt der Weg häufig zur Unterstützungskasse. Sie erlaubt Versorgungszusagen ohne die Begrenzungen des § 3 Nr. 63 EStG und ist deshalb der klassische Weg für Geschäftsführer und Führungskräfte.
Kostenlos & unverbindlich, auch wenn Sie am Ende nichts abschließen

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unabhängig
Was die Unterstützungskasse ist
Die Unterstützungskasse ist einer der fünf gesetzlichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die im Auftrag des Arbeitgebers Versorgungsleistungen erbringt, ohne dass ein Rechtsanspruch der Beschäftigten gegen die Kasse selbst besteht.
Der praktische Vorteil ist die Dotierungsfreiheit: Die steuerlichen Höchstbeträge, die für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gelten, greifen hier nicht. Deshalb wird sie eingesetzt, wenn hohe Versorgungsziele erreicht werden sollen, typischerweise für Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Angestellte.
Der Preis dafür ist mehr Verantwortung. Die Zusage bleibt beim Arbeitgeber, es besteht eine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein, und Gestaltung sowie Dokumentation müssen steuerlich haltbar sein. Eine Unterstützungskasse ist deshalb kein Produkt von der Stange, sondern eine Konstruktion.
Wichtige Infos auf einen Blick
Wer sie nutzt: Betriebe mit hohen Versorgungszielen, vor allem für Geschäftsführer und Führungskräfte
Vorteil: keine Begrenzung durch die Höchstbeträge des § 3 Nr. 63 EStG
Zwei Formen: rückgedeckte Unterstützungskasse und pauschaldotierte Unterstützungskasse
Bilanz: in der Regel keine Rückstellung in der Handelsbilanz des Arbeitgebers
Pflichten: Einstandspflicht des Arbeitgebers, Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein
Nicht geeignet für: breite Belegschaftsversorgung mit kleinen Beiträgen, dort ist die Direktversicherung einfacher
Unsere Aufgabe: Gestaltung, Angemessenheit und Dokumentation mit Ihrem Steuerberater abstimmen

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§ 1b Abs. 4 BetrAVG
Die Unterstützungskasse ist gesetzlich als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung anerkannt. Ein Rechtsanspruch der Begünstigten gegen die Kasse ist dabei ausdrücklich nicht vorgesehen.
§ 4d EStG
regelt, in welchem Umfang Zuwendungen an Unterstützungskassen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Die Grenzen unterscheiden sich deutlich von denen der Direktversicherung.
§ 7 BetrAVG
Bei Insolvenz des Arbeitgebers tritt der Pensions-Sicherungs-Verein für unverfallbare Anwartschaften ein. Dafür besteht eine Beitragspflicht des Arbeitgebers.
„Klingt kompliziert, geht das nicht einfacher?“
Einfacher geht die Direktversicherung, und für die meisten Belegschaftslösungen ist sie auch der richtige Weg. Ihre Grenze ist der steuerliche Höchstbetrag. Wer darüber hinaus versorgen will, kommt an der Unterstützungskasse kaum vorbei.
Kompliziert ist sie vor allem in der Einrichtung, nicht im Betrieb. Gestaltung, Angemessenheitsprüfung und Dokumentation kosten einmal Aufwand. Danach läuft die Versorgung in der Verwaltung ähnlich unaufgeregt wie andere Wege.
Wichtig ist, dass jemand die Haftungsseite mit im Blick hat: Einstandspflicht, Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein, Verhalten bei Ausscheiden. Diese Punkte sind der Grund, warum wir hier grundsätzlich mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten.
DIE VIER KLAUSELN, DIE ENTSCHEIDEN
Vier Punkte, die über das Ergebnis entscheiden
Der Beitrag ist das, was Sie zuerst sehen. Ob der Vertrag im Ernstfall trägt, entscheiden vier Klauseln, die in keinem Preisvergleich auftauchen.
1
Rückgedeckt oder pauschaldotiert
Bei der rückgedeckten Kasse steht hinter der Zusage eine Versicherung, die Leistung ist damit kalkulierbar. Bei der pauschaldotierten Kasse bleiben die Mittel im Unternehmen, was Liquiditätsvorteile bringt und gleichzeitig das Risiko beim Betrieb lässt. Diese Entscheidung prägt alles Weitere. Der wichtigste einzelne Punkt.
Prüfen wir bei jedem Angebot
2
Angemessenheit und Erdienbarkeit
Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft die Finanzverwaltung, ob die Zusage angemessen und erdienbar ist. Wird das verneint, drohen verdeckte Gewinnausschüttung und Verlust des Betriebsausgabenabzugs. Die Dokumentation entscheidet.
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3
Einstandspflicht des Arbeitgebers
Auch hier bleibt die Zusage beim Unternehmen. Reicht das Kassenvermögen nicht, besteht die Einstandspflicht nach dem Betriebsrentengesetz. Wie die Zusage formuliert ist, bestimmt dieses Risiko.
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4
Ausscheiden und Portabilität
Beim Wechsel eines Begünstigten ist die Übertragung schwieriger als bei einer Direktversicherung. Was mit der unverfallbaren Anwartschaft passiert, muss vorher geregelt sein, nicht im Austrittsgespräch.
Prüfen wir bei jedem Angebot
Für wen die Unterstützungskasse infrage kommt

Betriebe mit Liquiditätsinteresse
Bei der pauschaldotierten Variante bleiben Mittel im Unternehmen. Das ist ein Finanzierungsvorteil mit einem Risiko, das bewusst getragen werden muss.

Bestehende Zusagen
Alte Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen sind oft unklar formuliert. Eine Bestandsprüfung deckt Haftungsrisiken auf, bevor sie akut werden.

Gesellschafter-Geschäftsführer
Der klassische Anwendungsfall. Wichtig sind hier Angemessenheit, Erdienbarkeit und Dokumentation, weil die Finanzverwaltung genau hinsieht.

Leitende Angestellte
Wo die Direktversicherung an ihrer Höchstgrenze endet, schafft die Unterstützungskasse Raum für höhere Versorgungsziele.

Betriebe mit hoher Dotierung
Wenn deutlich mehr als der steuerliche Höchstbetrag zugesagt werden soll, ist die Dotierungsfreiheit das entscheidende Argument.

Familienunternehmen
Versorgung und Nachfolgeplanung greifen hier ineinander. Die Zusage sollte zur Übergabestrategie passen, nicht gegen sie arbeiten.
UNSERE DIFFERENZIERUNG
Die fünf häufigsten Fehler beim Abschluss
Woran scheitern Unterstützungskassenzusagen?
Vergleichen können Sie den Preis. Ob der Vertrag am Ende trägt, entscheidet sich an Stellen, die kein Rechner abbildet.
1
Angemessenheit nicht dokumentiert
der größte Fehler
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern verlangt die Finanzverwaltung den Nachweis, dass die Zusage angemessen und erdienbar ist. Fehlt diese Dokumentation, drohen verdeckte Gewinnausschüttung und der Verlust des Betriebsausgabenabzugs, teils Jahre später.
2
Zusage unklar formuliert
Ob eine Leistung fest zugesagt oder von der Entwicklung abhängig ist, entscheidet über die Einstandspflicht des Betriebs. Unpräzise Formulierungen wirken erst im Leistungsfall, dann aber teuer.
3
Pauschaldotierung ohne Risikobewusstsein
Die Mittel bleiben im Unternehmen, das Risiko auch. Ohne Planung für den Leistungsfall entsteht eine Verpflichtung ohne Gegenwert.
4
Beitragspflicht zum PSV übersehen
Für unverfallbare Anwartschaften besteht Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein. Diese laufende Belastung gehört in die Kalkulation.
5
Ausscheiden nicht geregelt
Was mit der Anwartschaft passiert, wenn ein Begünstigter geht, ist bei der Unterstützungskasse komplizierter als bei der Direktversicherung. Ohne vorherige Regelung wird jeder Austritt ein Einzelfall.
WARUM PROCLIENT FINANZ
Warum ProClient FINANZ für Ihre Unterstützungskasse
Wir sind unabhängige Versicherungsmakler in Bad Kreuznach. Bei der Unterstützungskasse arbeiten wir grundsätzlich mit Ihrem Steuerberater zusammen, weil Gestaltung, Angemessenheit und Bilanzwirkung zusammengehören. Wir liefern die versicherungsseitige Konstruktion und die Dokumentation, die im Zweifel Bestand haben muss.
Echte Unabhängigkeit
Keine Beteiligung von Versicherern, kein Konzern im Hintergrund, keine Verkaufsquoten. Empfohlen wird, was passt, nicht, was am meisten Umsatz bringt.
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Jede Gesellschaft hat Vorzeigetarife mit den besten Konditionen. Genau die nutzen wir.
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Versicherung, Vermögen, Finanzierung und Steuern zusammengedacht. Wir melden uns, wenn sich etwas ändert.
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Frei von Strukturvertrieb und Abschlussdruck. Niedrige Fluktuation bedeutet für Sie, Ihr Berater ist in zehn Jahren noch da.

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So läuft Ihre Beratung ab
Kostenlos
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Unverbindlich
Unsere Beratung ist immer kostenlos - unabhängig davon, ob Sie am Ende etwas abschließen.
1
Unverbindliches Erstgespräch
Vor Ort in Bad Kreuznach, per Video oder Telefon. Sie schildern Ihre Situation, wir hören zu.
2
Ziel- und Gestaltungsanalyse
Wir klären Versorgungsziel, Begünstigte, Dotierungshöhe und Bilanzwirkung und stimmen die Gestaltung mit Ihrem Steuerberater ab, bevor ein Angebot erstellt wird.
3
Empfehlung im Klartext
Eine überschaubare Auswahl, verständlich erklärt, mit allen Vor- und Nachteilen.
4
Betreuung danach
Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, auch wenn sich Ihre Situation ändert.
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Nina D.
25.04.2026 auf KennstDuEinen
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Die Leute bei der Proclient wissen absolut was sie tun. Wenn Hilfe gebraucht wird langt ein Anruf oder eine Nachricht auf WhatsApp langt und alles wird perfekt gelöst. Danke Jörg, danke Eugen, dass ihr seit Jahren für mich da seid. So ein Herz für Kunden ist leider eine Seltenheit geworden. Aus meiner Sicht die besten Versicherungsmakler in ganz Rheinland-Pfalz. Dicke Empfehlung!
"Samweiss"
09.06.2026 auf GoLocal
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Ich fühle mich bei der Firma wirklich immer willkommen. Auch wenn man keine neue Versicherung abschließt darf man immer auf einen Kaffee oder ein Eis vorbeikommen und mit seinem Berater connecten. Das macht für mich den Unterschied.
Jannik E.
August 2026 auf Google
5 von 5 Sternen
Ich hatte ein sehr informatives Gespräch bezüglich einer Anwartschaft zur privaten Krankenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Herrn Pommerening. Es wurde sich viel Zeit genommen und am Ende des Gespräches gab es keine offenen Fragen mehr.
Unterstützungskasse in Bad Kreuznach
und ganz Rheinland-Pfalz
Seit über 25 Jahren beraten wir von Bad Kreuznach aus Mandanten in der gesamten Region - von Bingen über Mainz bis ins Nahetal und den Hunsrück. Sie entscheiden, wie wir uns treffen: persönlich in unserem Büro, bei Ihnen zu Hause, per Video oder am Telefon.

ProClient FINANZ GmbH
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Schwabenheimer Weg 60
55543 Bad Kreuznach
Telefon
Öffnungszeiten
Mo–Do 8:30–17:00 Uhr
Fr 8:00–13:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Häufige Fragen zur Unterstützungskasse
Was ist eine Unterstützungskasse?
Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, über die ein Arbeitgeber betriebliche Altersversorgung durchführt. Sie ist einer der fünf gesetzlichen Durchführungswege. Besonderheit ist, dass die Begünstigten keinen Rechtsanspruch gegen die Kasse haben, sondern die Zusage beim Arbeitgeber bleibt.
Was ist der Vorteil gegenüber einer Direktversicherung?
Die steuerlichen Höchstbeträge nach § 3 Nr. 63 EStG gelten für die Unterstützungskasse nicht. Dadurch lassen sich deutlich höhere Versorgungszusagen finanzieren. Für Belegschaftslösungen mit kleineren Beiträgen ist die Direktversicherung dagegen der einfachere und verwaltungsärmere Weg.
Was ist der Unterschied zwischen rückgedeckt und pauschaldotiert?
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse wird die Zusage über eine Versicherung finanziert, die Leistung ist damit kalkulierbar. Bei der pauschaldotierten Kasse bleiben die zugeführten Mittel als Darlehen im Unternehmen, was Liquidität schafft, das Risiko der Leistungserbringung aber beim Betrieb lässt. Beide Wege haben ihren Platz, sie erfordern unterschiedliche Risikobereitschaft.
Muss eine Rückstellung gebildet werden?
In der Handelsbilanz des Arbeitgebers ist bei der Unterstützungskasse in der Regel keine Rückstellung zu bilden, weil die Verpflichtung über die Kasse durchgeführt wird. Das ist einer der Gründe für ihren Einsatz. Anhangangaben und die Bewertung mittelbarer Verpflichtungen sind mit dem Steuerberater zu klären.
Was bedeutet Angemessenheit und Erdienbarkeit?
Zwei Prüfkriterien der Finanzverwaltung, vor allem bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Angemessenheit bedeutet, dass die zugesagte Versorgung in einem vertretbaren Verhältnis zum Gesamtbezug steht. Erdienbarkeit bedeutet, dass zwischen Zusage und Versorgungsbeginn genug Zeit liegt. Werden die Kriterien nicht erfüllt, drohen verdeckte Gewinnausschüttung und der Verlust des Betriebsausgabenabzugs.
Was ist der Pensions-Sicherungs-Verein?
Die gesetzliche Insolvenzsicherung für betriebliche Altersversorgung nach § 7 BetrAVG. Für unverfallbare Anwartschaften aus Unterstützungskasse, Direktzusage und Pensionsfonds besteht Beitragspflicht. Diese laufenden Beiträge gehören in die Kalkulation, weil sie über die Jahre eine feste Größe sind.
Was passiert, wenn ein Begünstigter das Unternehmen verlässt?
Unverfallbare Anwartschaften bleiben bestehen. Eine Übertragung ist schwieriger als bei der Direktversicherung, weil kein eigener Vertrag des Beschäftigten existiert. Üblich ist, dass die Anwartschaft in der Kasse verbleibt und später ausgezahlt wird. Diese Fälle sollten in der Versorgungsordnung beschrieben sein.
Eignet sich das für meine gesamte Belegschaft?
In der Regel nicht. Für die Breite der Belegschaft ist die Direktversicherung einfacher, günstiger in der Verwaltung und für die Beschäftigten transparenter. Die Unterstützungskasse ist das Instrument für einzelne Personen mit hohen Versorgungszielen. Häufig laufen beide Wege parallel.
Wir haben eine alte Zusage. Sollten wir sie prüfen lassen?
Ja, und das ist einer der häufigsten Anlässe. Alte Zusagen sind oft unklar formuliert, die Finanzierung passt nicht mehr zum Versprechen, oder die Dokumentation zur Angemessenheit fehlt. Solche Lücken werden bei Betriebsprüfung, Verkauf oder Nachfolge relevant. Die Bestandsprüfung ist für Sie kostenfrei.
Was kostet eine Beratung bei ProClient FINANZ?
Nichts. Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei, unabhängig davon, ob Sie am Ende einen Vertrag abschließen.
Bin ich nach dem Gespräch zu etwas verpflichtet?
Nein. Das Gespräch ist unverbindlich. Sie bekommen unsere Einschätzung und entscheiden danach in Ruhe. Abschlussdruck gibt es bei uns nicht. Wir sind frei von Strukturvertrieb und Verkaufsquoten.
Beraten Sie auch außerhalb von Bad Kreuznach?
Ja. Wir beraten in ganz Rheinland-Pfalz persönlich vor Ort und bundesweit per Video oder Telefon.











