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Was ist Innenhaftung in der D&O-Versicherung?

Jan P. Pommerening
20. Okt.
6 Min. Lesezeit


Aktenordner mit Unterlagen in einem Büroregal als Symbol für Haftungsfragen im Unternehmen.

Innenhaftung bedeutet in der D&O-Versicherung, dass eine Führungskraft gegenüber dem eigenen Unternehmen haftet, also die Gesellschaft selbst Schadenersatz von Geschäftsführern oder Vorständen verlangt. Dieser Fall ist in der Praxis deutlich häufiger als die Haftung gegenüber außenstehenden Dritten, und er entsteht oft bei Gesellschafterwechsel, Nachfolge oder in der Insolvenz. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz prüft die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach unabhängig, ob eine D&O-Versicherung die Innenhaftung ausreichend einschließt.



Viele Unternehmen schließen eine D&O-Versicherung ab, weil sie an Klagen von Kunden, Lieferanten oder Behörden denken. Tatsächlich kommt der häufigste und oft teuerste Fall aber aus dem eigenen Haus: Das Unternehmen selbst nimmt die eigene Geschäftsführung in Anspruch. Diese sogenannte Innenhaftung wird leicht übersehen, obwohl sie den Kern des D&O-Schutzes ausmacht. Dieser Beitrag erklärt, was Innenhaftung bedeutet, warum sie so häufig ist, welche Auslöser es gibt und worauf im Vertrag zu achten ist.



Innen- und Außenhaftung: Wo liegt der Unterschied?


Die D&O-Versicherung schützt Organmitglieder wie Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung für Fehler in ihrer Leitungstätigkeit. Dabei wird zwischen zwei Richtungen unterschieden. Die Außenhaftung betrifft Ansprüche außenstehender Dritter, etwa von Gläubigern oder Vertragspartnern. Die Innenhaftung betrifft Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen seine Führungskräfte.

Gerade die Innenhaftung ist in Deutschland der Regelfall. Verursacht eine Führungskraft dem Unternehmen durch eine Pflichtverletzung einen Schaden, ist die Gesellschaft häufig sogar verpflichtet, diesen Anspruch zu verfolgen. Dadurch wird aus einem internen Vorgang ein echter Haftungsfall, der das Privatvermögen der betroffenen Person bedrohen kann.

Besonders wichtig ist dabei, dass Organmitglieder mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, und zwar ohne gesetzliche Begrenzung der Höhe nach. Anders als Beschäftigte, für die im Arbeitsrecht Erleichterungen gelten, können Geschäftsführer und Vorstände für den vollen Schaden einstehen müssen. Diese unbegrenzte persönliche Haftung ist der eigentliche Grund, warum die Innenhaftung so ernst zu nehmen ist und warum eine D&O-Versicherung für viele Führungskräfte zur Grundausstattung gehört.



Warum ist die Innenhaftung der häufigste D&O-Fall?


Der Grund liegt in der rechtlichen Konstruktion. Eine Führungskraft schuldet dem Unternehmen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters. Entsteht ein Schaden, muss unter Umständen die Führungskraft nachweisen, dass sie ihre Pflichten erfüllt hat, und nicht umgekehrt. Diese Verteilung der Beweislast macht Innenhaftungsfälle für die betroffene Person besonders anspruchsvoll.

Hinzu kommt, dass solche Ansprüche oft nicht aus bösem Willen entstehen, sondern aus wirtschaftlichen Umbrüchen. Typische Auslöser sind:

  • ein Gesellschafterwechsel, bei dem neue Eigentümer frühere Entscheidungen überprüfen

  • eine Unternehmensnachfolge, in der die nachfolgende Generation Altvorgänge aufarbeitet

  • eine Insolvenz, in der ein Verwalter mögliche Pflichtverletzungen systematisch prüft

  • Streit zwischen Gesellschaftern, der sich gegen die Geschäftsführung richtet

In all diesen Situationen schaut jemand mit Abstand und eigenem Interesse auf vergangene Entscheidungen. Was im Tagesgeschäft vertretbar wirkte, kann im Nachhinein als Pflichtverletzung bewertet werden.



Worauf kommt es beim Innenhaftungsschutz im Vertrag an?


Weil die Innenhaftung so wichtig ist, sollte eine D&O-Versicherung sie klar und ausreichend einschließen. Entscheidend sind dabei mehrere Punkte:

  • Einschluss der Innenhaftung: Der Vertrag muss Ansprüche des eigenen Unternehmens ausdrücklich abdecken, nicht nur Drittansprüche.

  • Versicherungssumme: Sie sollte zur Größe und zum Risiko des Unternehmens passen, da Innenhaftungsschäden erheblich sein können.

  • Nachmeldefristen: Ansprüche tauchen oft erst Jahre später auf, weshalb eine ausreichend lange Nachmeldefrist wichtig ist.

  • Abwehrkosten: Auch die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche sollten mitversichert sein.

Die D&O-Versicherung erfüllt dabei eine Doppelfunktion: Sie prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, und sie zahlt bei berechtigten Ansprüchen den Schaden. Gerade der Abwehrschutz ist in Innenhaftungsfällen wertvoll, weil die Auseinandersetzung mit dem eigenen Unternehmen aufwendig sein kann.



Wer ist über die D&O-Versicherung versichert?


Versichert sind in der Regel die Organmitglieder einer Gesellschaft, also Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, häufig auch leitende Angestellte mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen. Vertragspartner und Beitragszahler ist dabei meist das Unternehmen selbst, während der Schutz den handelnden Personen zugutekommt. Das ist bei der Innenhaftung besonders bedeutsam, weil hier das Unternehmen sowohl Beitragszahler als auch möglicher Anspruchsteller ist.

Wichtig ist, dass der Schutz auch für bereits ausgeschiedene Organmitglieder fortbesteht, solange der Fehler in ihre aktive Zeit fällt. Da Innenhaftungsansprüche oft erst nach einem Führungs- oder Eigentümerwechsel geltend gemacht werden, ist dieser Punkt zentral. Ein Vertrag, der ehemalige Verantwortliche und eine ausreichende Nachmeldefrist einschließt, bietet hier deutlich mehr Sicherheit.



Wie läuft ein Innenhaftungsfall ab?


Ein Innenhaftungsfall beginnt in der Regel damit, dass das Unternehmen einen Schaden feststellt und den Verdacht einer Pflichtverletzung durch die Geschäftsführung prüft. Wird ein Anspruch erhoben, kommt die D&O-Versicherung ins Spiel. Der Ablauf gliedert sich meist in mehrere Schritte:

  • Meldung des Anspruchs oder der drohenden Inanspruchnahme an den Versicherer

  • Prüfung, ob der Anspruch dem Grunde nach berechtigt ist

  • Abwehr unberechtigter Forderungen, einschließlich der dafür nötigen Kosten

  • Ausgleich des Schadens, wenn und soweit der Anspruch berechtigt ist

Für die betroffene Führungskraft ist vor allem die rechtzeitige Meldung wichtig. Wer Anzeichen für einen möglichen Anspruch erkennt, sollte den Versicherer frühzeitig informieren, damit der Schutz greift und keine Fristen versäumt werden.




Typische Fehler und Irrtümer bei der Innenhaftung


Beim Thema Innenhaftung gibt es wiederkehrende Fehleinschätzungen, die den Schutz schwächen:

  • anzunehmen, eine D&O-Versicherung diene nur der Abwehr von Ansprüchen Dritter

  • den Einschluss der Innenhaftung im Vertrag nicht ausdrücklich zu prüfen

  • die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen

  • Nachmeldefristen zu vernachlässigen, obwohl Ansprüche verzögert auftreten

  • als Geschäftsführer ohne D&O-Schutz zu arbeiten, weil das Unternehmen klein wirkt

Gerade kleinere Gesellschaften unterschätzen das Thema, obwohl die persönliche Haftung von Organmitgliedern grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße besteht.



Wann ist eine D&O-Versicherung besonders sinnvoll?


Nicht jedes Unternehmen hat dasselbe Innenhaftungsrisiko, aber es gibt Situationen, in denen eine D&O-Versicherung besonders wichtig wird. Dazu zählen vor allem Phasen des Wandels und der wirtschaftlichen Unsicherheit, in denen Entscheidungen später kritisch überprüft werden.

  • beim Einstieg neuer Gesellschafter oder Investoren, die Altentscheidungen prüfen

  • in der Unternehmensnachfolge, wenn die nächste Generation Verantwortung übernimmt

  • bei wirtschaftlicher Schieflage, in der eine Insolvenz und damit die Prüfung durch einen Verwalter droht

  • bei Fremdgeschäftsführung, bei der angestellte Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung haften

  • bei Unternehmen mit hohen Vertrags- oder Investitionsvolumina, bei denen einzelne Fehler teuer werden

Für angestellte Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung ist der Schutz oft besonders bedeutsam, weil sie das volle Haftungsrisiko tragen, ohne vom Unternehmenserfolg im gleichen Maße zu profitieren wie die Eigentümer. In solchen Konstellationen ist die D&O-Versicherung ein wichtiger Teil des Anstellungsverhältnisses.

Wichtig ist, den Schutz rechtzeitig einzurichten, also bevor ein Anspruch im Raum steht. Eine D&O-Versicherung wirkt in die Zukunft und lässt sich nicht nachträglich für bereits bekannte Pflichtverletzungen abschließen. Wer die Absicherung aufschiebt, bis es ernst wird, kommt in der Regel zu spät.



Was bedeutet das konkret für Unternehmen in Bad Kreuznach?


Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mittelständischer Betriebe in Bad Kreuznach und der Region Nahe ist die Innenhaftung besonders relevant, wenn ein Generationswechsel, der Verkauf des Unternehmens oder der Einstieg neuer Gesellschafter ansteht. In solchen Phasen werden Altentscheidungen häufig überprüft. Wer rechtzeitig für ausreichenden D&O-Schutz sorgt, schützt sein Privatvermögen vor Ansprüchen, die oft erst später sichtbar werden.

Bei der Einordnung helfen verschiedene Stellen, darunter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberater, die Versicherer selbst sowie unabhängige Maklerinnen und Makler wie die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach. Wichtig ist eine herstellerübergreifende Prüfung, die den Innenhaftungsschutz und die Versicherungssumme an die konkrete Unternehmenssituation anpasst.



Häufige Fragen zur Innenhaftung und zur D&O-Versicherung




Haftet ein Geschäftsführer auch bei leichter Fahrlässigkeit?


Ja, die Haftung von Organmitgliedern gegenüber dem eigenen Unternehmen kann bereits bei einfacher Fahrlässigkeit greifen. Es muss also kein grobes Fehlverhalten vorliegen. Genau deshalb ist der Schutz durch eine D&O-Versicherung so wichtig, weil schon alltägliche Entscheidungen im Nachhinein als Pflichtverletzung bewertet werden können.



Wer zahlt die Beiträge zur D&O-Versicherung?


In der Regel schließt das Unternehmen den Vertrag ab und trägt die Beiträge, während der Schutz den Organmitgliedern zugutekommt. Das ist üblich und sinnvoll, weil das Unternehmen ein eigenes Interesse daran hat, dass berechtigte Schäden ausgeglichen und unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden.



Gilt der Schutz auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt?


Bei einem gut gestalteten Vertrag ja. Ausschlaggebend ist, dass die Pflichtverletzung in die aktive Amtszeit fällt und der Anspruch innerhalb der vereinbarten Nachmeldefrist gemeldet wird. Weil Innenhaftungsansprüche oft erst Jahre später entstehen, ist eine ausreichend lange Nachmeldefrist für ausgeschiedene Organmitglieder besonders wichtig.



Fazit


Innenhaftung ist die Haftung einer Führungskraft gegenüber dem eigenen Unternehmen und in der Praxis der häufigste D&O-Fall. Ausgelöst wird sie oft durch Gesellschafterwechsel, Nachfolge oder Insolvenz, und die Verteilung der Beweislast macht sie für Betroffene besonders ernst. Eine D&O-Versicherung sollte die Innenhaftung ausdrücklich einschließen, über eine passende Summe, lange Nachmeldefristen und Abwehrkosten verfügen. So bleibt das persönliche Risiko der Führungskräfte beherrschbar.

Sie tragen Verantwortung als Geschäftsführer oder Vorstand und möchten Ihr persönliches Haftungsrisiko einordnen lassen? Lassen Sie Ihren D&O-Schutz unverbindlich prüfen.



Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


Geprüft von: Jörg Pommerening,

§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,

§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,

§ 34i Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG



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