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Was leistet die Hausratversicherung bei Elektronik?

Jan P. Pommerening
vor 2 Tagen
5 Min. Lesezeit
Laptop, Tablet und Smartphone auf einem Schreibtisch, Symbolbild für die Hausratversicherung bei Elektronik

Die Hausratversicherung leistet bei Elektronik dann, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr entsteht: Werden Fernseher, Computer oder Spielekonsole durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder gestohlen, ersetzt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert. Für selbst verschuldete Schäden, Sturzschäden unterwegs oder einen Defekt ohne äußere Ursache zahlt sie dagegen nicht, dafür braucht es eine eigene Elektronik- und Handyversicherung. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz grenzt die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach beide Deckungen für Sie ab.



In einem durchschnittlichen Haushalt steckt heute ein Vielfaches an Elektronik im Vergleich zu früher: Fernseher, Laptops, Tablets, Konsolen und smarte Geräte. Entsprechend oft stellt sich die Frage, was passiert, wenn ein solches Gerät zu Schaden kommt. Viele verlassen sich auf ihre Hausratversicherung, ohne deren Grenzen zu kennen. Dieser Beitrag erklärt, was die Hausratversicherung bei Elektronik leistet, wo sie aufhört und wann sich eine Elektronik- und Handyversicherung lohnt.



Was die Hausratversicherung grundsätzlich abdeckt


Die Hausratversicherung ersetzt Ihr bewegliches Eigentum, wenn es durch eine der versicherten Gefahren beschädigt oder zerstört wird. Dazu gehören Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Elektronikgeräte zählen ganz selbstverständlich zum Hausrat. Stiehlt ein Einbrecher den Laptop oder zerstört ein Löschwasserschaden den Fernseher, ersetzt die Hausratversicherung den Betrag, den die Neuanschaffung eines gleichwertigen Geräts kostet, also den Wiederbeschaffungswert, nicht den Zeitwert.

Wichtig ist das Prinzip der benannten Gefahren: Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn eine der im Vertrag genannten Gefahren den Schaden verursacht hat. Geht ein Gerät einfach so kaputt, ohne dass eine dieser Gefahren vorliegt, ist das kein Fall für die Hausratversicherung.



Wo die Hausratversicherung bei Elektronik an ihre Grenzen stößt


Die häufigsten Schäden an Elektronik sind gerade nicht die klassischen Hausratgefahren. Das Handy fällt auf den Boden, der Laptop bekommt im Café einen Getränkeschwall ab, das Tablet wird im Zug vergessen. Solche Sturz-, Nässe- und Verlustschäden sind in der Standard-Hausratversicherung nicht abgedeckt. Auch der schlichte technische Defekt nach Ablauf der Garantie fällt nicht darunter.

  • Sturzschäden, etwa ein heruntergefallenes Smartphone mit Displaybruch.

  • Flüssigkeitsschäden durch verschüttete Getränke.

  • Verlust oder einfacher Diebstahl ohne Einbruch, zum Beispiel aus der Jackentasche.

  • Technische Defekte ohne äußere Einwirkung nach Ablauf der Herstellergarantie.

  • Schäden an Geräten außerhalb der eigenen vier Wände, soweit die Außenversicherung nicht greift.



Wann sich eine eigene Elektronik- und Handyversicherung lohnt


Genau diese Lücken schließt die Elektronik- und Handyversicherung. Sie ist eine Allgefahrendeckung, die auch Sturz, Nässe, Bedienfehler und oft Verlust einschließt, und das meist auch unterwegs und im Ausland. Für ein hochwertiges, neues Smartphone oder einen teuren Laptop kann sich dieser Schutz lohnen, weil gerade mobile Geräte dem höchsten Schadenrisiko ausgesetzt sind. Bei älteren oder günstigen Geräten steht der Beitrag dagegen oft in keinem guten Verhältnis zum Wert, zumal viele Verträge mit dem Alter des Geräts nur noch den Zeitwert ersetzen.



Wie die Außenversicherung der Hausratversicherung funktioniert


Ein häufig übersehener Punkt ist die sogenannte Außenversicherung. Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum nicht nur in der Wohnung, sondern für eine begrenzte Zeit auch außerhalb, etwa im Urlaub oder im Büro. Diese Außenversicherung ist jedoch in zweifacher Hinsicht begrenzt: zum einen prozentual auf einen Teil der gesamten Versicherungssumme, zum anderen gelten dieselben benannten Gefahren wie zu Hause. Wird der Laptop also aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen, kann die Außenversicherung greifen. Fällt er dagegen im Urlaub einfach herunter, bleibt es beim Grundsatz, dass Sturzschäden nicht gedeckt sind.

Daraus folgt eine klare Orientierung: Für den normalen Hausrat zu Hause ist die Hausratversicherung die richtige und meist ausreichende Lösung. Sobald ein Gerät regelmäßig mitgenommen wird und teuer ist, wächst das Risiko für genau die Schäden, die der Hausratschutz nicht abdeckt. Dann lohnt der Blick auf eine eigene Elektronik- und Handyversicherung, während für das Fernsehgerät im Wohnzimmer niemand eine solche Zusatzpolice braucht.




Typische Fehler und Irrtümer


  • Glauben, die Hausratversicherung ersetze jedes kaputte Elektronikgerät, unabhängig von der Ursache.

  • Den Displaybruch des Handys bei der Hausratversicherung melden, obwohl kein versichertes Ereignis vorliegt.

  • Die Außenversicherung überschätzen und annehmen, Geräte seien weltweit und gegen alles versichert.

  • Für jedes günstige Gerät eine eigene Elektronikversicherung abschließen, obwohl sich das nicht rechnet.

  • Die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu niedrig wählen, sodass im Schaden nur anteilig gezahlt wird.

Ob der Hausratschutz genügt oder eine zusätzliche Elektronik- und Handyversicherung sinnvoll ist, lässt sich am besten mit einer unabhängigen Einordnung klären. Neben Verbraucherzentrale und Herstellerangeboten ist die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach ein solcher Ansprechpartner, der Ihre Hausratversicherung und den Elektronikschutz zusammen betrachtet.

Dabei lohnt auch ein Blick auf die Beiträge im Verhältnis zur Selbstbeteiligung. Viele Elektronik- und Handyversicherungen verlangen im Schadenfall einen festen Eigenanteil oder einen Prozentsatz des Schadens. Bei einem günstigen Gerät kann dieser Eigenanteil fast den gesamten Nutzen aufzehren, während er bei einem teuren Gerät kaum ins Gewicht fällt. Genauso wichtig ist, ob der Vertrag den Neuwert oder nur den Zeitwert ersetzt, denn gerade Smartphones verlieren schnell an Wert. Wer diese Bedingungen vor dem Abschluss vergleicht, erkennt rasch, für welche Geräte sich der zusätzliche Schutz wirklich rechnet und bei welchen die Hausratversicherung die passendere und günstigere Lösung bleibt.



Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?


Für Haushalte in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet das: Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Hausratversicherung die wichtigsten Gefahren abdeckt und ob die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert Ihres Hausrats passt. Überlegen Sie dann gezielt für Ihre teuersten, mobilsten Geräte, ob eine Elektronik- und Handyversicherung den zusätzlichen Beitrag wert ist. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz hilft die ProClient FINANZ GmbH, hier nicht doppelt zu versichern und trotzdem keine echte Lücke offen zu lassen.



Ein kurzes Beispiel zur Einordnung


Angenommen, bei einer Familie in der Region Nahe wird nach einem Einbruch der Fernseher gestohlen. Diesen Schaden ersetzt die Hausratversicherung zum Wiederbeschaffungswert. Fällt dagegen das neue, teure Smartphone der Tochter auf dem Schulweg auf den Boden, zahlt die Hausratversicherung nicht, hier hätte nur eine Elektronik- und Handyversicherung geleistet. Das Beispiel zeigt, dass es weniger auf das Gerät ankommt als auf die Ursache des Schadens.



Häufige Fragen zur Hausratversicherung bei Elektronik




Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Handy herunterfällt?


Nein. Ein Sturzschaden ohne eine der versicherten Gefahren ist kein Fall für die Hausratversicherung. Für heruntergefallene oder nass gewordene Geräte leistet nur eine Elektronik- und Handyversicherung, die solche Schäden ausdrücklich einschließt.



Ersetzt die Hausratversicherung den Neupreis oder den Zeitwert?


Bei einer modernen Hausratversicherung gilt in der Regel der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag für ein gleichwertiges neues Gerät. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt ist, sonst droht im Schadenfall eine anteilige Kürzung.



Sind meine Geräte auch unterwegs versichert?


Teilweise, über die Außenversicherung. Sie gilt zeitlich begrenzt und für dieselben benannten Gefahren wie zu Hause, also etwa bei Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Raum. Für Sturz, Nässe und Verlust unterwegs greift sie nicht, dafür ist eine eigene Elektronik- und Handyversicherung nötig.



Fazit


Die Hausratversicherung leistet bei Elektronik immer dann, wenn eine versicherte Gefahr wie Einbruch, Feuer oder Leitungswasser den Schaden verursacht, und ersetzt dann den Wiederbeschaffungswert. Die typischen Elektronikschäden, also Sturz, Nässe, Verlust und technischer Defekt, deckt sie nicht ab. Dafür gibt es die Elektronik- und Handyversicherung als Allgefahrendeckung. Welcher Schutz passt, hängt vom Wert und der Nutzung Ihrer Geräte ab.

Lassen Sie prüfen, welche Ihrer Geräte wie abgesichert sind. Die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach grenzt Hausratversicherung und Elektronik- und Handyversicherung für Ihren Haushalt ab, in einem unverbindlichen Erstgespräch.



Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


Geprüft von: Jörg Pommerening,

§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,

§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,

§ 34i Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG



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