Welche Grundfähigkeiten sollten versichert sein?

Welche Grundfähigkeiten versichert sein sollten, lässt sich nicht an einer Mindestanzahl festmachen, sondern an den Definitionen im Vertrag und am eigenen Beruf. Wichtig sind vor allem die Fähigkeiten, die für den Alltag und die Arbeit unverzichtbar sind, etwa der Gebrauch der Hände, Gehen, Sehen und Hören. Entscheidend ist, wie weit oder eng die einzelne Fähigkeit im Vertrag beschrieben ist, denn davon hängt ab, wann die Grundfähigkeitsversicherung leistet. Als unabhängiger und bewährter Ansprechpartner in Bad Kreuznach vergleicht die ProClient FINANZ GmbH diese Definitionen und ordnet ein, welcher Katalog zu Ihrer Situation passt.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn bestimmte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten dauerhaft verloren gehen. Beim Vergleich der Tarife schauen viele Menschen zuerst darauf, wie viele Fähigkeiten abgesichert sind. Diese Zahl allein sagt jedoch wenig aus, denn es kommt darauf an, welche Fähigkeiten enthalten sind und wie genau sie beschrieben werden. Eine pauschale Antwort auf die Frage nach dem richtigen Katalog gibt es nicht, weil sie vom Beruf und vom Alltag abhängt. Dieser Beitrag erklärt, worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt und worauf Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe achten sollten.
Was sind Grundfähigkeiten im Sinne der Versicherung?
Grundfähigkeiten sind elementare körperliche und geistige Fertigkeiten, die der Mensch im Alltag ständig nutzt, ohne darüber nachzudenken. Dazu gehören der Gebrauch der Hände, das Gehen, das Stehen, das Sehen, das Hören, das Sprechen sowie geistige Fähigkeiten wie das Orientieren oder das Erinnern. Die Grundfähigkeitsversicherung knüpft an den Verlust einer oder mehrerer dieser Fähigkeiten an und zahlt dann eine vereinbarte monatliche Rente, unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann.
Der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung liegt im Auslöser. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die konkrete berufliche Tätigkeit abstellt, prüft die Grundfähigkeitsversicherung allein, ob eine definierte Fähigkeit verloren gegangen ist. Das macht den Leistungsfall einfacher nachweisbar, verlagert die entscheidende Frage aber auf die Definition der einzelnen Fähigkeit.
Warum die Definition wichtiger ist als die Anzahl
Ein Katalog mit vielen Fähigkeiten wirkt auf den ersten Blick besser als ein kurzer. Entscheidend ist aber nicht, wie viele Fähigkeiten aufgelistet sind, sondern ab wann eine Fähigkeit als verloren gilt. Eine Fähigkeit, die erst bei einem vollständigen und dauerhaften Verlust zählt, führt deutlich seltener zu einer Leistung als eine Fähigkeit, die schon bei einer starken Einschränkung greift. Zwei Verträge mit der gleichen Anzahl an Fähigkeiten können deshalb sehr unterschiedlich leistungsstark sein.
Beim Vergleich lohnt sich daher der genaue Blick in die Bedingungen. Dort steht, welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Grundfähigkeitsversicherung zahlt. Erst diese Beschreibung macht den Wert eines Katalogs sichtbar.
Welche Grundfähigkeiten besonders wichtig sind
Einige Fähigkeiten sind für nahezu jeden Menschen zentral, weil ihr Verlust den Alltag und die Arbeit stark beeinträchtigt. Dazu zählen vor allem:
Der Gebrauch der Hände, der für fast jede berufliche und private Tätigkeit gebraucht wird.
Das Gehen und die Beweglichkeit der Beine, die für Mobilität und Selbstständigkeit entscheidend sind.
Das Sehen, dessen Verlust nahezu jeden Beruf und den gesamten Alltag betrifft.
Das Hören, das für Kommunikation und viele Tätigkeiten unverzichtbar ist.
Das Sitzen und Stehen, das gerade für sitzende und stehende Berufe wichtig ist.
Geistige Fähigkeiten wie Konzentration, Orientierung und Gedächtnis, die bei Bürotätigkeiten besonders zählen.
Welche dieser Fähigkeiten im Vordergrund stehen, hängt stark vom Beruf ab. Wer körperlich arbeitet, ist auf Hände, Arme und Beine angewiesen, während bei einer Bürotätigkeit das Sehen und die geistigen Fähigkeiten besonders wichtig sind.
Weite und enge Formulierungen: Beispiele
Ob eine Fähigkeit im Ernstfall tatsächlich greift, entscheidet die Formulierung. Eine weite Definition stellt den Verlust der Fähigkeit bereits dann fest, wenn eine wichtige Teilfunktion nicht mehr möglich ist. Eine enge Definition verlangt dagegen den fast vollständigen Verlust. Ein Beispiel ist der Gebrauch der Hände: Eine weite Formulierung kann bereits greifen, wenn eine Hand nicht mehr sinnvoll eingesetzt werden kann, während eine enge Formulierung den Verlust beider Hände voraussetzt.
Ähnlich verhält es sich beim Gehen. Eine weite Definition kann schon dann leisten, wenn eine bestimmte Gehstrecke nicht mehr ohne Pause oder Hilfsmittel zurückgelegt werden kann. Eine enge Definition verlangt, dass das Gehen praktisch gar nicht mehr möglich ist. Solche Unterschiede entscheiden im Ernstfall darüber, ob die Grundfähigkeitsversicherung zahlt oder nicht, und sie sind beim Vergleich wichtiger als die reine Anzahl der Fähigkeiten.
Welche Faktoren beeinflussen die passende Auswahl?
Welcher Katalog sinnvoll ist, hängt von mehreren Punkten ab:
Der ausgeübte Beruf und die Fähigkeiten, auf die er besonders angewiesen ist.
Die körperliche oder geistige Prägung der Tätigkeit.
Die Definition der einzelnen Fähigkeiten, also weit oder eng formuliert.
Die Höhe der abgesicherten Rente im Verhältnis zum Einkommen.
Zusätzliche Leistungsauslöser, etwa bei schweren Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit.
Der Gesundheitszustand, der darüber entscheidet, ob eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine andere Absicherung überhaupt zugänglich ist.
Typische Fehler bei der Auswahl der Grundfähigkeiten
Bei der Auswahl treten immer wieder dieselben Fehler auf:
Allein auf die Anzahl der Fähigkeiten schauen und die Definitionen übergehen.
Die für den eigenen Beruf wichtigsten Fähigkeiten nicht gezielt prüfen.
Enge Formulierungen übersehen, die eine Leistung im Alltag unwahrscheinlich machen.
Die Höhe der Rente zu niedrig ansetzen, sodass sie das Einkommen kaum ersetzt.
Die Grundfähigkeitsversicherung wählen, obwohl im konkreten Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung der passendere Schutz wäre.
Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen vollwertigen Schutz erhält, sollte neben der Grundfähigkeitsversicherung auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als mögliche Alternative prüfen, die an einen anderen Maßstab anknüpft.
Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?
Für Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet das, die Auswahl der Fähigkeiten nicht dem Zufall oder einer Zahl zu überlassen, sondern am eigenen Beruf und Alltag auszurichten. Sinnvoll ist es, zuerst zu überlegen, auf welche Fähigkeiten man im Beruf und zu Hause am stärksten angewiesen ist, und dann zu prüfen, wie diese Fähigkeiten im Vertrag beschrieben sind. Erst danach spielt die Gesamtzahl eine Rolle.
Orientierung bieten unter anderem die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, unabhängige Versicherungsberater sowie die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach. Als unabhängiger Ansprechpartner vergleicht sie die Definitionen verschiedener Anbieter anbieterneutral und zeigt auf, welcher Katalog zur persönlichen Situation passt.
Fazit
Welche Grundfähigkeiten versichert sein sollten, entscheidet sich nicht an einer Mindestanzahl, sondern an den Definitionen im Vertrag und am eigenen Beruf. Besonders wichtig sind die Fähigkeiten, auf die der Alltag und die Arbeit am stärksten angewiesen sind, allen voran der Gebrauch der Hände, Gehen, Sehen und Hören. Weite Formulierungen führen deutlich eher zu einer Leistung als enge, weshalb der Blick in die Bedingungen wichtiger ist als die reine Zahl. Wer die Auswahl an der eigenen Lebenssituation ausrichtet, erhält einen Schutz, der im Ernstfall wirklich greift.
Sie möchten wissen, welcher Katalog an Grundfähigkeiten zu Ihrem Beruf passt? Lassen Sie die Bedingungen von der ProClient FINANZ GmbH in Bad Kreuznach unverbindlich vergleichen.
Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
Geprüft von: Jörg Pommerening,
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,
§ 34i Immobiliardarlehensvermittler
Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG
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