Abstrakte Verweisung: die Klausel, die eine BU wertlos machen kann

Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in älteren oder besonders günstigen Verträgen der Berufsunfähigkeitsversicherung, die dem Versicherer erlaubt, die Leistung zu verweigern, obwohl der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr möglich ist. Entscheidend ist dann nicht, ob Sie Ihren eigenen Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie theoretisch irgendeine andere Tätigkeit verrichten könnten. Ein leistungsstarker Vertrag verzichtet vollständig und ausdrücklich auf diese Klausel. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz prüft die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach unabhängig, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich auf die abstrakte Verweisung verzichtet.
Für die meisten Menschen ist die eigene Arbeitskraft der wichtigste Vermögenswert, denn aus ihr entsteht das gesamte Lebenseinkommen. Genau diese Arbeitskraft sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ob ein Vertrag im Ernstfall tatsächlich zahlt, hängt jedoch an einzelnen Formulierungen in den Bedingungen, und die abstrakte Verweisung gehört zu den folgenschwersten davon. Dieser Beitrag erklärt, was die Klausel bedeutet, wie sie die Leistung aushebeln kann, wovon es im Einzelfall abhängt und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Was bedeutet die abstrakte Verweisung genau?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet grundsätzlich dann, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die abstrakte Verweisung verändert diesen Maßstab. Sie erlaubt dem Versicherer, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die Sie nach Ausbildung, Kenntnissen und bisheriger Lebensstellung theoretisch noch ausüben könnten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie eine solche Stelle tatsächlich finden oder ob diese Tätigkeit überhaupt frei ist. Es genügt die abstrakte Möglichkeit, dass ein entsprechender Arbeitsmarkt existiert.
Der Begriff abstrakt ist hier wörtlich zu verstehen. Geprüft wird nicht die konkrete Situation auf dem Arbeitsmarkt, sondern eine rein theoretische Verweisbarkeit. Für den Versicherten bedeutet das eine erhebliche Unsicherheit, weil der Versicherer die Leistung auch dann ablehnen kann, wenn im echten Berufsleben keine zumutbare Alternative zur Verfügung steht.
Konkrete und abstrakte Verweisung: der entscheidende Unterschied
Neben der abstrakten gibt es die konkrete Verweisung. Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer nur auf eine Tätigkeit verweisen, die Sie bereits tatsächlich ausüben und mit der Sie ein vergleichbares Einkommen erzielen. Das ist deutlich fairer, weil es an die reale Lebenssituation anknüpft. Die konkrete Verweisung ist in nahezu allen modernen Verträgen enthalten und am Markt üblich.
Die abstrakte Verweisung dagegen sollte in einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung ausdrücklich ausgeschlossen sein. Leistungsstarke Tarife enthalten den Satz, dass auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird. Fehlt dieser Verzicht, kann der Versicherer im Leistungsfall argumentieren, Sie könnten theoretisch einen anderen Beruf ergreifen, und die monatliche Rente verweigern.
Wie die Klausel die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung aushebelt
Das Problem zeigt sich erst im Leistungsfall, also zu einem Zeitpunkt, an dem der Vertrag nicht mehr geändert werden kann. Wer etwa als Dachdecker aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr auf dem Dach arbeiten kann, erfüllt die Voraussetzung für seinen erlernten Beruf. Enthält der Vertrag jedoch eine abstrakte Verweisung, kann der Versicherer darauf verweisen, dass eine Tätigkeit im Innendienst oder in der Lagerverwaltung theoretisch noch möglich wäre. Ob eine solche Stelle real erreichbar ist, spielt dann keine Rolle.
Dadurch verliert der Schutz einen großen Teil seines Wertes. Betroffene müssen oft langwierig nachweisen, dass auch die vom Versicherer genannte Alternative gesundheitlich nicht zumutbar ist. Genau diese Beweislast wollte man mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich vermeiden. Deshalb ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung eine zentrale Mindestanforderung an jeden guten Tarif.
Wovon die Bewertung im Einzelfall abhängt
Ob eine abstrakte Verweisung im konkreten Vertrag steht und welche Folgen sie hat, hängt von mehreren Faktoren ab. Die folgenden Punkte sind bei der Prüfung besonders wichtig:
Alter des Vertrages: Viele vor rund 2010 abgeschlossene Verträge enthalten noch eine abstrakte Verweisung.
Beruf und Ausbildung: Je breiter das berufliche Profil, desto eher findet der Versicherer eine theoretische Verweisungstätigkeit.
Formulierung der Bedingungen: Entscheidend ist der ausdrückliche Verzicht auf die abstrakte Verweisung im Bedingungswerk.
Einkommen und Lebensstellung: Diese Kriterien bestimmen, welche Tätigkeiten als zumutbar gelten.
Besondere Regeln für Gruppen wie Beamte oder Selbstständige, bei denen zusätzlich eine Umorganisation des Arbeitsplatzes geprüft werden kann.
Weil diese Faktoren zusammenwirken, lässt sich pauschal nicht sagen, ob ein bestehender Vertrag gut oder schlecht ist. Eine Prüfung der konkreten Bedingungen ist dafür unerlässlich.
Typische Fehler beim Abschluss
Rund um die abstrakte Verweisung passieren immer wieder dieselben Fehler. Wer sie kennt, trifft eine bewusstere Entscheidung:
Nur auf den Beitrag achten und den Verzicht auf die abstrakte Verweisung übersehen.
Davon ausgehen, dass jede Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch auf die abstrakte Verweisung verzichtet.
Einen alten Vertrag unverändert weiterlaufen lassen, ohne die Bedingungen zu prüfen.
Die abstrakte Verweisung mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung verwechseln, die ohnehin nur auf die allgemeine Arbeitsfähigkeit abstellt.
Annehmen, eine Grundfähigkeitsversicherung biete denselben Schutz, obwohl sie an den Verlust einzelner Fähigkeiten anknüpft und anders funktioniert.
Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?
Für Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet die abstrakte Verweisung vor allem eines: Der Preis allein sagt nichts über die Qualität des Schutzes aus. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung neu abschließt, sollte auf den ausdrücklichen Verzicht auf die abstrakte Verweisung bestehen. Wer bereits einen Vertrag besitzt, sollte prüfen lassen, ob diese Klausel enthalten ist, bevor im Ernstfall eine böse Überraschung droht.
Eine unabhängige Einordnung hilft, die Bedingungen richtig zu lesen und Alternativen wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll einzuordnen. Als Ansprechpartner stehen dafür neben Verbraucherzentralen und Versicherern auch unabhängige Vermittler zur Verfügung, darunter die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach, die herstellerübergreifend und bezogen auf die persönliche Situation beraten kann.
Fazit
Die abstrakte Verweisung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall weitgehend entwerten, weil der Versicherer auf eine theoretisch mögliche andere Tätigkeit verweisen darf. Entscheidend ist der ausdrückliche Verzicht auf diese Klausel im Bedingungswerk, ergänzt um eine faire konkrete Verweisung. Ob ein Vertrag diese Anforderungen erfüllt, hängt von Alter, Beruf und Formulierung ab und sollte vor dem Abschluss oder bei einem bestehenden Vertrag sorgfältig geprüft werden.
Lassen Sie Ihre bestehende oder geplante Berufsunfähigkeitsversicherung unverbindlich auf die abstrakte Verweisung und weitere Leistungsmerkmale prüfen und vereinbaren Sie dazu ein persönliches Erstgespräch.
Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
Geprüft von: Jörg Pommerening,
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,
§ 34i Immobiliardarlehensvermittler
Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG
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