Elementarschäden: Kommt die Pflichtversicherung für Hausbesitzer?

Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gibt es noch nicht: Die am 21. Oktober 2026 veröffentlichten Vorschläge der Bundesregierung sind ein Diskussionspapier und kein geltendes Recht. Für Hausbesitzer in Wiesbaden bleibt wichtig, den eigenen Schutz gegen Starkregen, Überschwemmung und Rückstau schon jetzt zu prüfen.
Ein heftiges Gewitter, überlastete Abwasserkanäle oder ein über die Ufer tretender Bach: Innerhalb weniger Stunden kann Wasser Schäden verursachen, deren Beseitigung Zehntausende Euro kostet. Viele Gebäude sind zwar gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert, aber nicht automatisch gegen Überschwemmung und Rückstau.
Die ProClient FINANZ GmbH aus Wiesbaden erläutert anhand von zehn Fragen die am 21. Oktober 2026 veröffentlichten politischen Vorschläge, ihre möglichen Folgen und die Bedeutung für Immobilien im Rhein-Main-Gebiet. Wichtig: Es handelt sich noch nicht um geltendes Recht.
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Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Elementarschadenversicherung
1. Was hat die Bundesregierung am 21. Oktober 2026 vorgeschlagen?
BMJV und BMF haben ein Diskussionspapier zur breiteren Absicherung von Elementarschäden vorgestellt. Bei neuen Wohngebäudeversicherungen soll Elementarschutz grundsätzlich einbezogen werden. Auch bestehende Verträge sollen erweitert werden können beziehungsweise unter vorgesehenen Voraussetzungen automatisch erweitert werden. Für eine reguläre Deckung wird eine maximale Selbstbeteiligung von 20.000 Euro vorgeschlagen. Eine günstigere Mindestdeckung mit bis zu 100.000 Euro Eigenanteil wird diskutiert. Außerdem wird ein Umlageverbot zusätzlicher Kosten auf Mieter geprüft. Die Stellungnahmefrist soll bis 2. Dezember 2026 laufen; die genaue Ausgestaltung ist offen.
Neuverträge: Elementarschutz grundsätzlich eingeschlossen
Bestehende Verträge: Erweiterung bzw. vorgesehener Automatismus
Reguläre Deckung: Selbstbehalt maximal 20.000 € im Vorschlag
Alternative Mindestdeckung: Bis 100.000 € Eigenanteil in der Diskussion
Mietnebenkosten: Umlageverbot wird geprüft
2. Welche Naturgefahren sollen versichert werden?
Zum Elementarschutz zählen typischerweise Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Rückstau sowie je nach Bedingungen Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen. Maßgeblich bleiben die gesetzliche Endfassung und die Versicherungsbedingungen. Ein Leitungswasserrohrbruch ist versicherungsrechtlich von einer Überschwemmung durch Oberflächenwasser zu unterscheiden. Für Rückstau können besondere technische Anforderungen gelten.
3. Muss künftig jeder Hausbesitzer eine Versicherung abschließen?
Noch steht keine endgültige Pflicht fest. Ziel der Vorschläge ist, dass Wohngebäude nicht mehr ohne elementaren Schutz bleiben. Ob dies durch automatische Einbeziehung, Mindestdeckungen, Wahlmöglichkeiten oder weitere Vorgaben umgesetzt wird, muss das Gesetzgebungsverfahren klären. Eine politische Absichtserklärung ist noch keine rechtskräftige Versicherungspflicht.
4. Was bedeutet eine Selbstbeteiligung von 20.000 Euro?
Die genannte Summe ist im Diskussionspapier als mögliche Obergrenze für die reguläre Deckung vorgesehen – nicht als pauschaler Eigenanteil jedes Vertrages. Beispiel: Bei einem vollständig gedeckten Starkregenschaden von 80.000 Euro und einem vereinbarten Selbstbehalt von 20.000 Euro blieben 20.000 Euro beim Eigentümer; die Versicherung würde modellhaft 60.000 Euro leisten. Bei einem Eigenanteil von 100.000 Euro gäbe es bei diesem Schaden keine Versicherungszahlung. Das sind vereinfachte Rechenbeispiele, keine geltenden gesetzlichen Ansprüche.
80.000 € Schaden, 5.000 € SB: Eigenanteil 5.000 €; Versicherungsleistung 75.000 €
80.000 € Schaden, 20.000 € SB: Eigenanteil 20.000 €; Versicherungsleistung 60.000 €
80.000 € Schaden, 100.000 € SB: Eigenanteil 80.000 €; Versicherungsleistung 0 €
5. Was geschieht mit bestehenden Wohngebäudeversicherungen?
Nach dem Diskussionsvorschlag sollen auch Bestandsverträge erfasst werden. Dabei wird ein Zeitraum von einem Jahr für Reaktionen der Versicherten genannt; ohne Reaktion könnte eine automatische Erweiterung erfolgen. Wie Versicherer informieren, Beiträge anpassen und Vertragsrechte ausgestalten müssen, steht noch nicht fest. Wer heute keinen Elementarschutz hat, sollte nicht auf eine spätere automatische Umstellung warten: Bis zu einer wirksamen Deckung bleibt das Risiko bestehen.
6. Werden die Beiträge steigen?
Die Beiträge hängen von Gebäude, Lage, Risikozone, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Tarif ab. In besonders hochwassergefährdeten Regionen kann eine risikogerechte Absicherung teuer sein. Diskutiert werden Ausgleichsmodelle wie „Elementar Re“, um sehr hohe Risiken besser tragbar zu machen. Ob ein solches Modell kommt, ist offen. Ein höherer Selbstbehalt kann Beiträge senken, verlagert aber das finanzielle Risiko auf den Eigentümer.
7. Können Vermieter Mehrkosten auf Mieter umlegen?
Nach bisheriger Rechtslage können Kosten einer entsprechend vereinbarten Gebäudeversicherung einschließlich Elementarschutz grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen. Im Zuge der Reform wird jedoch geprüft, ob zusätzliche Kosten des Elementarschutzes künftig nicht mehr auf Mieter umgelegt werden dürfen. Ein solches Verbot gilt noch nicht. Für Vermieter ist die spätere Regelung wirtschaftlich relevant.
8. Was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Eine WEG schließt die Wohngebäudeversicherung üblicherweise gemeinschaftlich ab. Zusätzliche Elementardeckung, Selbstbehalte und Beitragsänderungen betreffen daher die Gemeinschaft. Zu prüfen sind bestehende Vertragsinhalte, Beschlussbedarf, Kostenverteilung und die Gemeinschaftsordnung. Auch eine Selbstbeteiligung von 20.000 Euro kann im Schadenfall erhebliche Liquidität erfordern.
9. Warum ist Wiesbaden besonders betroffen?
Nicht nur Häuser direkt an Flüssen sind gefährdet. In Wiesbaden können Hanglagen, Senken, Lichtschächte, Tiefgarageneinfahrten und überlastete Entwässerungssysteme bei Starkregen zum Problem werden. Die Stadt bietet Starkregen-Gefahrenkarten mit Hinweisen zu möglichen Fließwegen und Überflutungstiefen. Sie helfen bei der Vorsorge, ersetzen aber keine individuelle Risiko- oder Versicherungsprüfung.
10. Jetzt abschließen oder auf die Reform warten?
Wer derzeit keinen Elementarschutz hat, sollte die eigene Deckung jetzt prüfen. Ein späteres Gesetz schützt nicht rückwirkend vor einem Schaden, der vor Vertragsbeginn entsteht. Neben dem Preis sind die Definition von Überschwemmung und Rückstau, Wartezeiten, Sicherheitsvorschriften, Selbstbehalte, versicherte Kosten sowie Gebäude- und Hausratdeckung entscheidend.
PCF-Checkliste: Diese zehn Punkte jetzt prüfen
☐ Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung vorhanden?
☐ Starkregen-Überschwemmung und Rückstau eingeschlossen?
☐ Aktuelle Selbstbeteiligung bekannt?
☐ Rückstausicherungen und vertragliche Pflichten geprüft?
☐ Aufräum-, Trocknungs- und Wiederherstellungskosten ausreichend?
☐ Keller, Tiefgarage und Nebengebäude berücksichtigt?
☐ Hausrat auch gegen Elementarschäden versichert?
☐ Städtische Starkregen-Gefahrenkarte angesehen?
☐ Rücklagen für einen möglichen Selbstbehalt vorhanden?
☐ Gesetzliche Entwicklung und mögliche Vertragsänderung im Blick?
Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Wiesbaden?
Für Privatpersonen in Wiesbaden bedeutet das zunächst: nicht auf eine mögliche gesetzliche Regelung warten. Ein späteres Gesetz schützt nicht rückwirkend vor einem Schaden, der vor Vertragsbeginn entsteht. Wer heute keinen Elementarschutz hat, sollte die eigene Deckung jetzt prüfen.
Dazu zählen Gebäude- und Hausratschutz, Definitionen von Überschwemmung und Rückstau, Selbstbehalte und Rücklagen. Hilfreich ist zudem die Starkregen-Gefahrenkarte der Stadt Wiesbaden. Eine neutrale Einordnung bietet die ProClient FINANZ Direktion Rhein-Main in Wiesbaden.
Fazit
Die Vorschläge vom 21. Oktober 2026 könnten Elementarschutz in Deutschland zum Standard machen. Das würde Deckungslücken verkleinern, bedeutet aber nicht, dass Eigentümer keinen finanziellen Eigenanteil mehr tragen. Besonders die diskutierten Selbstbeteiligungen von 20.000 Euro und bis zu 100.000 Euro verdienen Aufmerksamkeit. Für Wiesbadener Eigentümer, Vermieter und WEGs empfiehlt die ProClient FINANZ GmbH, den vorhandenen Gebäude- und Hausratversicherungsschutz bereits heute sorgfältig zu prüfen. Eine gesetzliche Mindestabsicherung muss nicht die individuell beste Absicherung sein.
Autor: Kai Granacher, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Unternehmensberater, Dozent
Weiterführende Artikel
Lesen Sie auch Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung: Unterschiede, Gemeinsamkeiten und was besser passt.
Quellen
BMJV/BMF: Diskussionsvorschlag zum Elementarschadenschutz, 21.10.2026 (Bundesjustizministerium / Bundesregierung).
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Versicherungsdichte Elementarschäden, Elementar Re
Verbraucherzentrale Hessen: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
Landeshauptstadt Wiesbaden: Starkregen-Gefahrenkarten
Redaktionsstand: 22. Oktober 2026. Die Vorschläge sind noch kein geltendes Recht. Modellrechnungen dienen der Veranschaulichung.
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