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Photovoltaikversicherung: Was die Gebäudeversicherung nicht abdeckt

Jan P. Pommerening
8. Okt.
4 Min. Lesezeit


Eine Photovoltaikanlage mit vielen Solarmodulen auf einem Hausdach erzeugt Strom in der Sonne.

Eine Photovoltaikversicherung schützt Ihre Solaranlage vor Schäden, die die normale Wohngebäudeversicherung häufig nicht oder nur eingeschränkt abdeckt. Dazu gehören innere Betriebsschäden an der Elektronik, Diebstahl von Modulen und Wechselrichter, Marderbiss sowie der Ertragsausfall, wenn die Anlage nach einem Schaden stillsteht. Ob und in welchem Umfang Sie den Schutz brauchen, hängt von Größe, Wert und Finanzierung Ihrer Anlage ab. Als unabhängiger und bewährter Ansprechpartner in Bad Kreuznach prüft die ProClient FINANZ GmbH, welche Lücken bei Ihrer Anlage bestehen.



Mit jeder neuen Solaranlage auf einem Dach in der Region Nahe stellt sich dieselbe Frage: Reicht die bestehende Gebäudeversicherung aus oder braucht die Anlage einen eigenen Schutz? Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition über viele tausend Euro, die über zwanzig Jahre und länger Strom liefern soll. Fällt sie durch einen Schaden aus, geht es nicht nur um die Reparatur, sondern auch um entgangene Einspeisevergütung und höhere Stromkosten. Dieser Beitrag erklärt, welche Schäden die Photovoltaikversicherung übernimmt und wo die Gebäudeversicherung an ihre Grenzen kommt.



Warum die Gebäudeversicherung oft nicht genügt


Viele Wohngebäudeversicherungen schließen eine fest montierte Photovoltaikanlage gegen Aufpreis in den Vertrag ein, allerdings meist nur gegen die klassischen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Das deckt einen Teil der Risiken ab, lässt aber genau die Schäden offen, die bei Solaranlagen besonders häufig sind. Innere Betriebsschäden an Wechselrichter und Elektronik, Diebstahl, Tierbiss und Bedienungsfehler sind in der reinen Gebäudeversicherung in der Regel nicht enthalten.

Die spezielle Photovoltaikversicherung, oft als Allgefahrenversicherung gestaltet, setzt genau hier an. Sie versichert grundsätzlich alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, und schließt damit die Lücken, die eine auf einzelne Gefahren begrenzte Deckung offen lässt. Für den Eigentümer bedeutet das deutlich mehr Sicherheit, weil er nicht für jeden Schadenfall einzeln prüfen muss, ob die Ursache mitversichert ist.



Welche Schäden die Photovoltaikversicherung abdeckt


Der Leistungsumfang ist breiter als bei der Gebäudeversicherung. Typischerweise sind diese Schäden eingeschlossen:

  • Sturm, Hagel, Schneedruck und Blitzschlag mit Überspannung

  • Feuer, Brand und Schäden durch Löscharbeiten

  • Diebstahl von Modulen, Wechselrichter und Zubehör

  • innere Betriebsschäden und Defekte an der Elektronik

  • Tierbiss, vor allem Marderschäden an der Verkabelung

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Konstruktionsfehler

  • Kurzschluss, Induktion und Überspannung durch das Stromnetz

Gerade die inneren Betriebsschäden sind wichtig, weil der Wechselrichter als Herzstück der Anlage technisch anfällig ist und im Schadenfall hohe Kosten verursacht. Eine reine Gefahrenversicherung zahlt hier oft nicht, weil kein Feuer und kein Sturm im Spiel war, sondern ein technischer Defekt.



Ertragsausfall und Mehrkosten nicht vergessen


Ein Schaden an der Anlage kostet nicht nur die Reparatur. Solange die Anlage stillsteht, fehlt die Einspeisevergütung und Sie müssen den Strom, den Sie sonst selbst erzeugen, teuer zukaufen. Viele Photovoltaikversicherungen bieten deshalb einen Baustein für den Ertragsausfall, der diese entgangenen Einnahmen und Mehrkosten für einen vereinbarten Zeitraum ersetzt. Bei Anlagen, die stark zur Eigenversorgung oder zur Einspeisung genutzt werden, ist dieser Baustein besonders wertvoll.

Hinzu kommen mögliche Mehrkosten, etwa für die Entsorgung beschädigter Module, für Gerüst und Kran oder für eine provisorische Reparatur. Eine gute Deckung berücksichtigt auch diese Posten, damit Sie im Schadenfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.



Wovon der sinnvolle Schutz abhängt


Ob und in welchem Umfang eine eigene Photovoltaikversicherung sinnvoll ist, hängt von mehreren Punkten ab:

  • Größe und Anschaffungswert der Anlage

  • ob die Anlage finanziert ist und der Kredit noch läuft

  • Anteil von Eigenverbrauch und Einspeisung am Nutzen der Anlage

  • Standort und Gefährdung durch Sturm, Schnee oder Diebstahl

  • ob ein Speicher und eine Wallbox mitversichert werden sollen

  • Umfang und Ausschlüsse der bestehenden Gebäudeversicherung

Wer seine Anlage über einen Kredit finanziert hat, hat ein besonderes Interesse an lückenlosem Schutz, weil die Raten auch dann weiterlaufen, wenn die Anlage nach einem Schaden keinen Ertrag mehr bringt. Hier sorgt die Kombination aus Sachschutz und Ertragsausfall für Sicherheit.




Typische Fehler bei der Absicherung der Solaranlage


Bei der Absicherung von Photovoltaikanlagen treten immer wieder dieselben Fehler auf:

  • sich auf die Gebäudeversicherung verlassen, ohne die Ausschlüsse zu prüfen

  • innere Betriebsschäden und Elektronikdefekte nicht mitversichern

  • den Ertragsausfall vergessen und nur den Sachschaden absichern

  • Speicher und Wallbox nicht in die Versicherungssumme einrechnen

  • nach einer Erweiterung der Anlage die Summe nicht anpassen

Wichtig ist, die Versicherungssumme am tatsächlichen Wiederbeschaffungswert auszurichten und bei jeder Erweiterung der Anlage nachzuziehen. Sonst droht im Schadenfall eine Kürzung wegen Unterversicherung.



Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?


Für Eigentümer in Bad Kreuznach und der Region Nahe lohnt sich der nüchterne Blick auf die bestehende Gebäudeversicherung. Prüfen Sie, ob die Anlage überhaupt eingeschlossen ist und gegen welche Gefahren, und schließen Sie die Lücken gezielt. Eine Übersicht über den sinnvollen Schutz Ihrer Solaranlage finden Sie auf unserer Seite zur Photovoltaikversicherung.

Als unabhängige Ansprechpartner vergleichen die Beraterinnen und Berater der ProClient FINANZ GmbH die Bedingungen verschiedener Anbieter und achten darauf, dass innere Betriebsschäden, Diebstahl und Ertragsausfall abgedeckt sind. Neben den Anlagenherstellern, Installationsbetrieben und der Gebäudeversicherung ist die ProClient FINANZ GmbH für diese Einordnung eine verlässliche Anlaufstelle vor Ort.



Fazit


Eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition, deren Schutz mit der Gebäudeversicherung allein oft nicht vollständig ist. Entscheidend sind die Schäden, die dort fehlen: innere Betriebsschäden an der Elektronik, Diebstahl, Tierbiss und der Ertragsausfall bei Stillstand. Eine eigene Photovoltaikversicherung als Allgefahrendeckung schließt diese Lücken. Wer Größe, Wert und Finanzierung seiner Anlage berücksichtigt und die Versicherungssumme aktuell hält, sichert Ertrag und Investition zuverlässig ab.

Lassen Sie den Schutz Ihrer Solaranlage professionell und unverbindlich prüfen. Die ProClient FINANZ GmbH in Bad Kreuznach zeigt Ihnen, welche Lücken bestehen und wie Sie diese sinnvoll schließen.



Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


Geprüft von: Jörg Pommerening,

§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,

§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,

§ 34i Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG



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