Unterversicherung im Betrieb: Warum auch kleine Schäden gekürzt werden
Aktualisiert: 15. Okt.

Unterversicherung im Betrieb entsteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Geschäftsinhalts. Nach § 75 des Versicherungsvertragsgesetzes darf der Versicherer die Leistung dann anteilig kürzen, und zwar auch bei kleinen Schäden und nicht erst bei einem Totalschaden. Wer seinen Geschäftsinhalt zu niedrig versichert, erhält im Schadenfall also nur einen Bruchteil der Kosten erstattet. Die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach hilft Betrieben in der Region Nahe als bewährter, vertrauenswürdiger und unabhängiger Ansprechpartner, die richtige Versicherungssumme zu ermitteln und einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. So lässt sich die gefürchtete anteilige Kürzung wirksam vermeiden.
Viele Betriebe in Bad Kreuznach und der Region Nahe gehen davon aus, dass ihre Geschäftsinhaltsversicherung im Schadenfall einfach den entstandenen Schaden ersetzt. Doch das gilt nur, wenn die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Inhalts passt. Ist sie zu niedrig angesetzt, liegt eine Unterversicherung vor, die zu einer anteiligen Kürzung der Leistung führt. Besonders tückisch ist, dass diese Kürzung schon bei kleinen Schäden greift und nicht erst, wenn alles zerstört ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Unterversicherung bedeutet, wie § 75 VVG funktioniert, wie sich die Kürzung an einem Rechenbeispiel zeigt, warum der Unterversicherungsverzicht die wichtigste Lösung ist und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Was bedeutet Unterversicherung?
Von Unterversicherung spricht man, wenn die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der Wert, den der versicherte Geschäftsinhalt zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich hat. Zum Geschäftsinhalt zählen typischerweise die Betriebseinrichtung, Maschinen, Werkzeuge, Waren und Vorräte. Verändert sich dieser Wert über die Jahre, etwa durch neue Anschaffungen oder gestiegene Preise, während die Versicherungssumme unverändert bleibt, entsteht schleichend eine Unterversicherung.
Das Problem daran ist, dass viele Betriebe davon gar nichts wissen. Die Versicherung läuft unauffällig weiter, die Beiträge werden gezahlt, und erst im Schadenfall stellt sich heraus, dass die Summe nicht mehr ausreicht. Dann zeigt sich, dass eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme keine Ersparnis, sondern ein erhebliches Risiko ist.
§ 75 VVG: die gesetzliche Grundlage einfach erklärt
Die rechtliche Grundlage für die Kürzung liefert § 75 des Versicherungsvertragsgesetzes. Vereinfacht gesagt regelt diese Vorschrift: Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens, haftet der Versicherer nur in dem Verhältnis, in dem die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert steht. Der Versicherer ersetzt den Schaden also nicht voll, sondern nur anteilig.
Entscheidend ist, dass diese anteilige Kürzung unabhängig von der Schadenhöhe gilt. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Unterversicherung nur bei einem Totalschaden eine Rolle spielt. Tatsächlich wird bereits ein kleiner Schaden im selben Verhältnis gekürzt wie ein großer. Wer also nur die Hälfte des Werts versichert hat, bekommt auch bei einem kleinen Schaden nur die Hälfte ersetzt.
Ein Rechenbeispiel mit Anteilen
Wie sich die Kürzung auswirkt, lässt sich an einem einfachen Rechenbeispiel zeigen. Angenommen, der tatsächliche Wert des Geschäftsinhalts beträgt 100.000 Euro, versichert sind aber nur 60.000 Euro. Die Versicherungssumme deckt damit lediglich 60 Prozent des Werts ab. Es besteht also eine Unterversicherung von 40 Prozent.
Kommt es nun zu einem Schaden von 20.000 Euro, etwa durch einen Brand an einem Teil der Einrichtung, ersetzt der Versicherer nicht die vollen 20.000 Euro, sondern nur 60 Prozent davon, also 12.000 Euro. Die verbleibenden 8.000 Euro muss der Betrieb selbst tragen. Dieses Verhältnis bleibt bei jedem Schaden gleich, egal ob es sich um einen kleinen oder einen großen Schaden handelt. Das Beispiel macht deutlich, wie teuer eine zu niedrige Versicherungssumme im Ernstfall werden kann.
Der Unterversicherungsverzicht als Lösung
Die wirksamste Lösung gegen dieses Risiko ist der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Dabei verzichtet der Versicherer darauf, im Schadenfall zu prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt, und ersetzt den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme in voller Höhe. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Versicherungssumme nach einem anerkannten Verfahren ermittelt wurde, etwa über eine vollständige Wertermittlung des Inhalts oder eine vereinbarte Berechnungsgrundlage.
Ein Unterversicherungsverzicht nimmt dem Betrieb die Sorge, bei jeder Wertveränderung sofort unterversichert zu sein. Wichtig ist dennoch, die Summe regelmäßig zu überprüfen. Welche Form der Wertermittlung und welcher Verzicht für Ihren Betrieb sinnvoll ist, lässt sich am besten individuell klären. Einen Überblick und eine persönliche Einordnung finden Sie auf unserer Seite zur Geschäftsinhaltsversicherung.
Einflussfaktoren: Wie Unterversicherung entsteht
Unterversicherung entsteht selten mit Absicht, sondern meist schleichend. Dazu tragen mehrere Faktoren bei: neu angeschaffte Maschinen oder Einrichtungen, die nicht gemeldet wurden, gestiegene Wiederbeschaffungspreise, ein wachsender Warenbestand, saisonale Lagerspitzen sowie eine einmal festgelegte Versicherungssumme, die über Jahre nicht angepasst wurde. Auch Betriebserweiterungen oder ein Umzug in größere Räume können den Inhaltswert deutlich erhöhen.
Je dynamischer sich ein Betrieb entwickelt, desto schneller kann die ursprünglich korrekt gewählte Summe veralten. Deshalb ist es sinnvoll, die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen und bei größeren Veränderungen zu überprüfen. So bleibt der Schutz an der Realität ausgerichtet und die Gefahr einer anteiligen Kürzung gering.
Typische Fehler bei der Versicherungssumme
Der häufigste Fehler besteht darin, die Versicherungssumme bewusst niedrig zu wählen, um Beitrag zu sparen. Diese vermeintliche Ersparnis rächt sich im Schadenfall durch die anteilige Kürzung. Ein zweiter verbreiteter Fehler ist, die Summe nach dem Abschluss nie wieder zu überprüfen, obwohl sich der Inhaltswert laufend verändert.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, Unterversicherung betreffe nur große Schäden. Auch bei einem kleinen Schaden wird anteilig gekürzt. Schließlich verzichten viele Betriebe auf einen Unterversicherungsverzicht oder auf eine fachgerechte Wertermittlung und verlassen sich auf eine grobe Schätzung. Gerade weil die Folgen einer Unterversicherung gravierend sein können, lohnt sich hier eine sorgfältige, unabhängige Prüfung.
Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?
Für Selbstständige und Betriebe in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet das: Die Versicherungssumme des Geschäftsinhalts sollte kein einmal festgelegter Wert sein, der in Vergessenheit gerät. Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme des tatsächlichen Inhaltswerts, einschließlich Einrichtung, Maschinen und Warenbestand. Daraus ergibt sich, ob die aktuelle Summe noch passt.
Als Ansprechpartner stehen neben den Versicherern selbst auch unabhängige Fachleute wie die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach zur Verfügung. Sie unterstützen bei der korrekten Wertermittlung, prüfen die bestehende Police und helfen, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. So ist sichergestellt, dass im Schadenfall nicht plötzlich ein erheblicher Teil der Kosten am Betrieb hängen bleibt.
Fazit
Unterversicherung ist ein unterschätztes Risiko, das viele Betriebe erst im Schadenfall bemerken. Nach § 75 VVG kürzt der Versicherer die Leistung anteilig, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert liegt, und zwar bei jedem Schaden, nicht nur beim Totalschaden. Das Rechenbeispiel zeigt, wie schnell daraus eine erhebliche Eigenbeteiligung wird. Die zuverlässigste Lösung ist ein Unterversicherungsverzicht auf Basis einer fachgerechten Wertermittlung, verbunden mit einer regelmäßigen Überprüfung der Versicherungssumme. Wer diese Punkte beachtet, stellt sicher, dass seine Geschäftsinhaltsversicherung im Ernstfall tatsächlich das leistet, was man von ihr erwartet.
Sie möchten wissen, ob Ihr Geschäftsinhalt ausreichend versichert ist und ob ein Unterversicherungsverzicht besteht? Lassen Sie Ihre Versicherungssumme unverbindlich und unabhängig überprüfen und vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit der ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach.
Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
Geprüft von: Jörg Pommerening,
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,
§ 34i Immobiliardarlehensvermittler
Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG
Weiterführende Artikel
Lesen Sie auch Makler oder Vertreter: Wo liegt der Unterschied?.
Rechtlicher Hinweis
Die auf dieser Seite veröffentlichten Artikel dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen journalistische beziehungsweise redaktionelle Inhalte dar. Sie ersetzen keine individuelle, professionelle Beratung durch einen zertifizierten Experten, Finanzberater, Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen qualifizierten Fachberater. Trotz sorgfältiger Recherche und Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Entscheidungen auf Grundlage der Inhalte dieser Seite erfolgen eigenverantwortlich.






Kommentare