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Vermögenswirksame Leistungen: Anspruch prüfen und richtig anlegen

Jan P. Pommerening
6. Okt.
5 Min. Lesezeit


Schreibtisch mit Unterlagen zur Finanzplanung, Taschenrechner und handschriftlichen Notizen

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, der monatlich in einen vom Arbeitnehmer gewählten Sparvertrag fließt und beim Vermögensaufbau hilft. Ob Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ab, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf VL, sondern nur einen vertraglichen. Je nach Anlageform und Einkommen kann zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage hinzukommen, allerdings sind die Verträge über eine mehrjährige Sperrfrist gebunden. Als unabhängiger und vertrauenswürdiger Ansprechpartner aus Bad Kreuznach hilft die ProClient FINANZ GmbH dabei, den eigenen Anspruch zu prüfen und die passende Anlageform auszuwählen.



Viele Beschäftigte lassen bares Geld liegen, weil sie ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gar nicht kennen oder nicht abrufen. Dabei handelt es sich um einen Baustein, der ohne eigenen Mehraufwand den Vermögensaufbau unterstützen kann. Gleichzeitig ranken sich um die VL viele Halbwahrheiten, etwa zur Frage, wer sie bekommt, wie sie angelegt werden und ob sich der Aufwand lohnt. Dieser Beitrag erklärt für Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe, wie Sie Ihren Anspruch prüfen, welche Anlageformen es gibt und worauf Sie bei Zulage und Sperrfrist achten sollten.



Was sind vermögenswirksame Leistungen?


Vermögenswirksame Leistungen sind eine Geldleistung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers einzahlt. Das Besondere daran ist, dass es sich um einen Zuschuss handelt, der das eigentliche Einkommen nicht schmälert, sondern ergänzt. Der Arbeitnehmer wählt dabei selbst, in welche Form von Vertrag das Geld fließt, und schließt diesen Vertrag ab. Der Arbeitgeber überweist die vereinbarte Leistung dann monatlich direkt an den Anbieter. Oft kann der Arbeitnehmer zusätzlich eigenes Geld einzahlen, wenn er die maximale Sparrate ausschöpfen möchte.

Die Höhe der vom Arbeitgeber gezahlten VL ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag und fällt von Branche zu Branche unterschiedlich aus. Mancher Arbeitgeber zahlt den vollen möglichen Betrag, andere nur einen Teil, und wieder andere zahlen gar nichts, weil ihr Vertrag dazu nichts vorsieht. Zahlt der Arbeitgeber weniger als den Höchstbetrag, kann der Arbeitnehmer die Differenz in vielen Fällen selbst aufstocken, um bestimmte Förderungen voll auszunutzen.



Wer hat Anspruch auf VL und wie prüft man ihn?


Einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, richtet sich allein nach dem Arbeits-, Tarif- oder Betriebsvertrag. Grundsätzlich kommen Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte infrage, nicht jedoch Selbstständige, da diese keinen Arbeitgeber haben. Um den eigenen Anspruch zu prüfen, lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag und in einen eventuell geltenden Tarifvertrag sowie eine Nachfrage in der Personalabteilung.

Wichtig ist, aktiv zu werden, denn der Arbeitgeber zahlt die VL in der Regel nicht von sich aus. Der Arbeitnehmer muss zuerst einen geeigneten Sparvertrag abschließen und die Vertragsdaten im Betrieb melden. Erst dann kann die monatliche Überweisung eingerichtet werden. Wer diesen Schritt nicht geht, verschenkt den möglichen Zuschuss, weil er schlicht nicht abgerufen wird.



Welche Anlageformen gibt es?


Vermögenswirksame Leistungen lassen sich in verschiedene Vertragsarten einzahlen. Welche davon sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Zielen, vom Zeithorizont und von der Risikobereitschaft ab. Die wichtigsten Formen sind:

  • Bausparvertrag: geeignet, wenn später gebaut oder modernisiert werden soll, mit planbarer und schwankungsarmer Entwicklung.

  • Fonds- oder ETF-Sparplan: auf Wertpapiere ausgerichtet, mit höheren Chancen, aber auch Schwankungen während der Laufzeit.

  • Banksparplan oder Sparvertrag: eine einfache, schwankungsarme Variante ohne besondere Förderung.

  • Tilgung eines Immobiliendarlehens: die VL fließen direkt in die Entschuldung des Eigenheims.

Welche dieser Formen zusätzlich staatlich gefördert wird, hängt von der konkreten Anlageart und vom Einkommen ab. Grundsätzlich gilt: Je nach Lebensphase kann die eine oder die andere Form besser passen. Wer in absehbarer Zeit bauen möchte, ist mit einem Bausparvertrag oft gut beraten, während ein langfristiger Vermögensaufbau eher für einen Fondssparplan spricht. Diese Entscheidung sollte bewusst getroffen und nicht dem Zufall überlassen werden.



Arbeitnehmersparzulage und Sperrfrist


Für bestimmte Anlageformen gibt es zusätzlich zur Zahlung des Arbeitgebers die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Diese Förderung ist an Einkommensgrenzen geknüpft, die regelmäßig angepasst werden, und unterscheidet sich je nachdem, ob das Geld in einen Bausparvertrag oder in eine Beteiligung an Wertpapieren fließt. Weil sich die genauen Grenzen und Sätze von Zeit zu Zeit ändern, sollten Sie die jeweils aktuellen Werte vor Vertragsabschluss prüfen. Die Zulage wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden.

Ein zentrales Merkmal der VL ist die Sperrfrist. Die Verträge laufen typischerweise über mehrere Jahre, in denen eingezahlt wird, und anschließend folgt eine Ruhephase, bevor das Guthaben verfügbar ist. Insgesamt ist das Kapital damit über einen Zeitraum von mehreren Jahren gebunden. Wer vorzeitig an das Geld möchte, verliert in der Regel die staatliche Förderung. Die VL eignen sich deshalb nicht als kurzfristige Rücklage, sondern als mittelfristiger Sparbaustein.




Typische Fehler und Irrtümer


Der häufigste Fehler ist, den Anspruch gar nicht erst zu prüfen. Viele Beschäftigte wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber VL zahlen würde, und rufen den Zuschuss nie ab. Ein zweiter Irrtum besteht in der Annahme, VL seien automatisch staatlich gefördert. Tatsächlich hängt die Zulage von der Anlageform und vom Einkommen ab, und sie muss beantragt werden. Ein dritter Fehler ist die Wahl einer Anlageform, die nicht zu den eigenen Zielen passt, etwa ein schwankungsanfälliger Fondssparplan, obwohl das Geld in wenigen Jahren fest verplant ist.

Unterschätzt wird außerdem die Sperrfrist. Wer die VL als jederzeit verfügbares Guthaben missversteht und vorzeitig kündigt, verliert Förderung und Planungsvorteil. Schließlich lassen manche die Verträge nach dem Ende der Sperrfrist einfach weiterlaufen, ohne das Guthaben neu zu betrachten. Sinnvoller ist, zum Ablauf zu prüfen, ob das freigewordene Kapital in der bisherigen Form sinnvoll angelegt bleibt oder anders eingesetzt werden sollte.



Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?


Für Beschäftigte in Bad Kreuznach und der Region Nahe lohnt sich der erste Schritt fast immer: den eigenen Arbeits- oder Tarifvertrag auf eine VL-Regelung zu prüfen und bei der Personalabteilung nachzufragen. Besteht ein Anspruch, sollte die Anlageform bewusst zur eigenen Lebensphase gewählt werden. Wer ohnehin bauen möchte, denkt über einen Bausparvertrag nach, wer langfristig Vermögen aufbauen will, prüft einen Fondssparplan. Bei der Einordnung unterstützen die Verbraucherzentrale, die Banken und Sparkassen vor Ort sowie unabhängige Vermittler wie die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach.

Eine verständliche Übersicht und Hilfe bei der Auswahl der passenden Anlageform finden Sie auf unserer Seite zu den vermögenswirksamen Leistungen. So stellen Sie sicher, dass Sie weder Ihren Anspruch noch eine mögliche staatliche Zulage ungenutzt lassen und die Sperrfrist in Ihre Planung einbeziehen.



Fazit


Vermögenswirksame Leistungen sind ein oft übersehener Baustein beim Vermögensaufbau, der ohne eigenen Mehraufwand den Geldbeutel schont, weil der Arbeitgeber zuzahlt. Entscheidend ist, den Anspruch im eigenen Vertrag zu prüfen, aktiv einen passenden Sparvertrag abzuschließen und die Daten im Betrieb zu melden. Welche Anlageform sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Zielen ab, und ob zusätzlich eine staatliche Zulage möglich ist, richtet sich nach Anlageart und Einkommen. Wer die Sperrfrist einplant und die Form bewusst wählt, nutzt die VL als soliden mittelfristigen Sparbaustein.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen und welche Anlageform zu Ihren Zielen passt, lassen Sie Ihre Situation in einem unverbindlichen Erstgespräch einordnen.



Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


Geprüft von: Jörg Pommerening,

§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,

§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,

§ 34i Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG



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