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Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?

Jan P. Pommerening
21. Okt.
7 Min. Lesezeit


Schlüsselübergabe vor einem Wohnhaus, Symbol für die Verantwortung von Haus- und Grundbesitzern.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Schäden ab, die Dritten entstehen, weil ein Eigentümer die mit einem Grundstück oder Gebäude verbundenen Pflichten verletzt. Typische Beispiele sind der Sturz einer Passantin auf einem nicht geräumten Gehweg oder ein herabfallender Dachziegel, der ein Auto beschädigt. Versichert sind sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch der Ausgleich berechtigter Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz erklärt die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach unabhängig, wer diesen Schutz wirklich braucht. Dieser Beitrag zeigt, was abgedeckt ist und wie sich die Police von anderen Haftpflichtversicherungen abgrenzt.





Was ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht überhaupt?


Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung für das Eigentum an Immobilien und Grundstücken. Sie greift, wenn Dritte zu Schaden kommen, weil der Eigentümer seine sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Diese Pflicht verlangt, dass ein Grundstück und ein Gebäude so in Ordnung gehalten werden, dass niemand zu Schaden kommt, etwa durch Räumen und Streuen im Winter, durch die Sicherung loser Bauteile oder durch die Beleuchtung von Zugängen.

Verletzt der Eigentümer diese Pflicht und entsteht dadurch ein Personen- oder Sachschaden, haftet er grundsätzlich mit seinem Vermögen. Genau hier setzt die Versicherung an. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für reine Privatpersonen im selbst bewohnten Einfamilienhaus ist dieses Risiko oft bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird vor allem dann wichtig, wenn das Eigentum über die reine Selbstnutzung hinausgeht.



Warum ist das Thema wichtig?


Als Eigentümer tragen Sie Verantwortung, auch für Dinge, die Sie nicht persönlich verschuldet haben. Löst sich im Sturm eine Dachpfanne und verletzt eine Person, oder stürzt jemand auf dem vereisten Weg vor dem Mietshaus, können hohe Forderungen entstehen, insbesondere bei Personenschäden mit langwierigen Folgen. Ohne Versicherungsschutz müssten Sie diese Beträge aus eigenem Vermögen tragen.

Hinzu kommt, dass die Frage der Haftung im Einzelfall oft strittig ist. Nicht jeder Sturz führt zu einer berechtigten Forderung. Die Versicherung prüft die Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung. Dieser Teil des Schutzes wird oft unterschätzt, ist aber mindestens so wertvoll wie die eigentliche Schadenzahlung.



Wie funktioniert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht grundsätzlich?


Die Police ist einem Objekt zugeordnet, also einem bestimmten Grundstück oder Gebäude. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers aus dem Besitz dieses Objekts. Kommt es zu einem Schaden, prüft der Versicherer zunächst, ob überhaupt eine Haftung besteht. Ist das der Fall, reguliert er den berechtigten Anspruch bis zur vereinbarten Deckungssumme. Ist der Anspruch unberechtigt, wehrt er ihn ab, notfalls auch vor Gericht.

Wichtig ist die Abgrenzung nach der Nutzung des Objekts. Für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus ist das Haftungsrisiko meist über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Sobald jedoch ein Objekt vermietet wird, ein Mehrfamilienhaus im Eigentum steht oder ein unbebautes Grundstück gehalten wird, reicht dieser Schutz in der Regel nicht mehr aus, und eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird erforderlich.



Die wichtigsten Bestandteile oder Bausteine


Mehrere Elemente bestimmen den Umfang und die Qualität des Schutzes:



Der versicherte Gegenstand


Im Vertrag wird festgelegt, welches Objekt versichert ist, etwa ein vermietetes Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück. Nur Schäden aus diesem Objekt sind abgedeckt.



Die Deckungssumme


Sie begrenzt, bis zu welcher Höhe Schäden ersetzt werden. Gerade bei Personenschäden sollte die Summe großzügig gewählt sein, da Folgekosten über Jahre entstehen können.



Personen-, Sach- und Vermögensschäden


Abgedeckt sind in der Regel Personenschäden, Sachschäden und daraus entstehende Vermögensschäden. Welche Schadenarten in welchem Umfang versichert sind, ergibt sich aus den Bedingungen.



Der passive Rechtsschutz


Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört fest zum Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die Kosten der Prüfung und einer notwendigen rechtlichen Auseinandersetzung.





Für wen ist das besonders relevant?


Ob Sie eine eigenständige Police benötigen, hängt davon ab, wie Sie Ihr Eigentum nutzen. Besonders relevant ist der Schutz für:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern.

  • Besitzer unbebauter Grundstücke, von denen ebenfalls Gefahren ausgehen können.

  • Eigentümergemeinschaften und Vermieter, die für Gemeinschaftsflächen verantwortlich sind.

  • Eigentümer von Objekten mit besonderen Risiken, etwa großen Bäumen, Zufahrten oder öffentlich zugänglichen Flächen.

Wer dagegen ausschließlich ein selbst bewohntes Einfamilienhaus besitzt, findet den Schutz häufig bereits in der Privathaftpflichtversicherung. In diesem Fall lohnt sich ein Blick in die bestehende Police, bevor ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wird.



Typische Fehler, Irrtümer oder Denkfallen


Rund um die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht halten sich einige Irrtümer:

  • Die Annahme, als Eigentümer hafte man nur bei eigenem Verschulden. Tatsächlich genügt bereits die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

  • Der Glaube, die Privathaftpflicht decke jedes Objekt ab. Bei vermieteten oder mehreren Objekten reicht sie meist nicht aus.

  • Eine zu niedrige Deckungssumme, die bei schweren Personenschäden nicht genügt.

  • Das Versäumnis, vermietete Objekte oder unbebaute Grundstücke überhaupt zu versichern.

  • Die Verwechslung mit der Bauherrenhaftpflicht, die speziell die Risiken während einer Bauphase abdeckt.

Wer diese Punkte beachtet, stellt sicher, dass das Objekt tatsächlich und in ausreichender Höhe abgesichert ist.



Wie grenzt sich die Police von der Privathaftpflicht ab?


Die wichtigste Abgrenzung betrifft das Verhältnis zur Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflicht deckt die Risiken des Alltags als Privatperson ab und schließt dabei das selbst bewohnte Einfamilienhaus oder die selbst genutzte Eigentumswohnung in der Regel ein. Solange Sie Ihr Eigentum ausschließlich selbst bewohnen, ist das Haftungsrisiko meist über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, und eine zusätzliche Police ist nicht zwingend erforderlich.

Sobald Sie jedoch vermieten, mehrere Objekte besitzen oder ein unbebautes Grundstück halten, endet der Schutz der Privathaftpflicht häufig. Für diese Fälle ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gedacht. Sie schließt genau die Lücke, die entsteht, wenn das Eigentum über die reine Selbstnutzung hinausgeht. Ein Blick in die bestehende Privathaftpflicht zeigt, welche Objekte dort bereits mitversichert sind und ab wann eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig wird.



Welche Rolle spielt die Deckungssumme?


Die Deckungssumme ist einer der wichtigsten Punkte beim Abschluss. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe der Versicherer für einen Schaden aufkommt. Gerade bei Personenschäden können die Folgekosten über Jahre hinweg erheblich sein, etwa durch Behandlungs-, Pflege- und Verdienstausfallkosten einer geschädigten Person. Eine zu niedrig gewählte Summe kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie für den über die Deckungssumme hinausgehenden Teil selbst haften.

Deshalb sollte die Deckungssumme großzügig bemessen sein. Eine hohe Summe kostet meist nur wenig mehr Beitrag, bietet im Ernstfall aber deutlich mehr Sicherheit. Prüfen Sie außerdem, ob Vermögensschäden und bestimmte Sonderrisiken des Objekts, etwa große Bäume oder öffentlich zugängliche Flächen, ausreichend berücksichtigt sind.



Typische Schadensituationen zur Veranschaulichung


Ein anschauliches Beispiel ist der klassische Winterfall: Eine Passantin stürzt auf dem nicht geräumten Gehweg vor einem vermieteten Mehrfamilienhaus und verletzt sich. Hat der Eigentümer seine Räum- und Streupflicht verletzt, haftet er für die Folgen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft den Anspruch und übernimmt ihn, wenn er berechtigt ist. Ähnlich gelagert sind Fälle, in denen sich lose Dachteile lösen, ein morscher Ast herabfällt oder eine unzureichend gesicherte Baustelle am Objekt zu einem Schaden führt.

Diese Beispiele zeigen, dass es nicht um grobe Nachlässigkeit gehen muss. Oft reicht schon eine übersehene Pflicht, damit eine Haftung entsteht. Genau für solche Situationen ist die Absicherung gedacht, und genau deshalb ist auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche so wertvoll, denn nicht jeder Sturz führt automatisch zu einer berechtigten Forderung.



Was gilt bei vermieteten Objekten und Eigentümergemeinschaften?


Bei vermieteten Objekten trägt der Eigentümer die Verantwortung für den baulichen Zustand und die Verkehrssicherung, auch wenn Mieter das Gebäude nutzen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert dieses Vermieterrisiko ab. In Eigentümergemeinschaften wird für das gemeinschaftliche Eigentum häufig eine gemeinsame Police geführt, während jeder Eigentümer für sein Sondereigentum zusätzlich vorsorgen sollte.

Wer gerade baut oder umfangreich saniert, sollte zusätzlich an die Bauherrenhaftpflicht denken, die speziell die Risiken während der Bauphase abdeckt. Nach Abschluss der Arbeiten geht die Verantwortung für das fertige Objekt wieder auf die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht über. So greifen die verschiedenen Policen je nach Lebensphase des Objekts ineinander.



Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?


Für Eigentümer in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet das: Prüfen Sie zunächst, wie Sie Ihr Eigentum nutzen. Für das selbst bewohnte Einfamilienhaus genügt oft die Privathaftpflichtversicherung, während vermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erfordern. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme und darauf, dass alle Objekte erfasst sind. Wer gerade baut, sollte zusätzlich an die Bauherrenhaftpflicht denken.

Für die Einordnung stehen verschiedene Stellen bereit, darunter Eigentümerverbände, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie unabhängige Beraterinnen und Berater wie die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach. Eine unabhängige Prüfung zeigt, ob Ihr bestehender Schutz ausreicht oder ob eine zusätzliche Police sinnvoll ist.



Wie finde ich die passende Deckung für mein Objekt?


Welche Deckung Sie benötigen, ergibt sich aus einer ehrlichen Bestandsaufnahme Ihres Eigentums. Erstellen Sie eine Übersicht aller Objekte, die Sie besitzen, und notieren Sie zu jedem, wie es genutzt wird, also ob selbst bewohnt, vermietet oder unbebaut. Für jedes Objekt lässt sich dann bestimmen, ob es bereits über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist oder eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt.

Im zweiten Schritt legen Sie für jedes versicherungspflichtige Objekt eine ausreichend hohe Deckungssumme fest und prüfen, ob besondere Risiken wie große Bäume, Zufahrten oder gewerblich genutzte Teile berücksichtigt sind. So entsteht ein lückenloser Schutz, der weder doppelt noch unzureichend ist. Weil sich die Nutzung von Objekten im Laufe der Zeit ändern kann, etwa wenn aus einem selbst bewohnten Haus ein vermietetes wird, lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung des bestehenden Schutzes.



Gilt der Schutz auch für Garagen, Nebengebäude und Anlagen?


Zu einem Grundstück gehören oft mehr als nur das Hauptgebäude, etwa Garagen, Carports, Gartenhäuser, Zäune, Zufahrten oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Von all diesen Bestandteilen können Gefahren ausgehen, zum Beispiel wenn sich Teile lösen oder jemand auf dem Grundstück zu Schaden kommt. Grundsätzlich bezieht sich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf das versicherte Objekt mit seinen üblichen Bestandteilen, doch der genaue Umfang ergibt sich aus den Bedingungen. Besondere Anlagen oder eine gewerbliche Nutzung einzelner Flächen sollten Sie ausdrücklich angeben, damit sie im Schadenfall nicht aus dem Schutz herausfallen. Ein kurzer Abgleich der tatsächlichen Gegebenheiten mit dem Vertrag verhindert, dass einzelne Bauteile unbemerkt ungeschützt bleiben.



Fazit


Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen verletzter Verkehrssicherungspflichten, von der nicht geräumten Treppe bis zum herabfallenden Bauteil. Sie übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, inklusive der damit verbundenen Rechtskosten. Für das selbst bewohnte Einfamilienhaus ist dieses Risiko häufig in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, bei vermieteten oder mehreren Objekten wird jedoch eine eigenständige Police wichtig. Entscheidend sind die richtige Zuordnung aller Objekte, eine ausreichend hohe Deckungssumme und eine regelmäßige Überprüfung, sobald sich die Nutzung eines Objekts verändert.

Lassen Sie prüfen, ob Ihre Objekte richtig und ausreichend abgesichert sind. Gerne verschaffen wir Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch Klarheit über Ihren gesamten Haftpflichtschutz und zeigen Ihnen, welche Ihrer Objekte eine eigenständige Absicherung benötigen und welche bereits abgedeckt sind.



Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


Geprüft von: Jörg Pommerening,

§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,

§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,

§ 34i Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG



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