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Wie funktioniert die Pflegeversicherung und was zahlt sie?

Jan P. Pommerening
vor 6 Tagen
5 Min. Lesezeit


Ältere Person wird zu Hause von einer Pflegekraft begleitet, Symbol für die Pflegevorsorge.

Die Pflegeversicherung springt ein, wenn ein Mensch im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, und sie zahlt je nach festgestelltem Pflegegrad unterschiedlich hohe Leistungen. Allerdings deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab, sodass für die Betroffenen und ihre Familien häufig eine erhebliche Lücke bleibt. Wie die Pflegeversicherung funktioniert, welche Leistungen sie vorsieht und wie sich die Versorgungslücke schließen lässt, erklärt dieser Beitrag. Als unabhängiger und herstellerübergreifender Ansprechpartner steht die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach dabei zur Seite.





Was ist die Pflegeversicherung überhaupt?


Die Pflegeversicherung ist eine eigenständige Säule der Sozialversicherung und soll die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit abfedern. Pflegebedürftig ist, wer über einen längeren Zeitraum im Alltag auf die Unterstützung anderer angewiesen ist, etwa beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Bewältigung des Haushalts. In Deutschland ist fast jeder über die gesetzliche Pflegeversicherung grundabgesichert, die als Teil der Krankenversicherung geführt wird.

Wichtig zu verstehen ist, dass die Pflegeversicherung von Beginn an als Teilkaskoschutz angelegt ist. Sie übernimmt nicht alle Kosten, sondern leistet feste Beträge, die mit dem Pflegegrad steigen. Die Differenz zwischen diesen Leistungen und den tatsächlichen Pflegekosten müssen die Betroffenen und ihre Angehörigen selbst tragen. Genau an dieser Stelle setzt die private Vorsorge an.



Warum ist das Thema wichtig?


Pflege ist teuer, und die Kosten steigen seit Jahren. Besonders die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim verursacht hohe monatliche Eigenanteile, die die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich übersteigen. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, können unter bestimmten Voraussetzungen sogar unterhaltspflichtige Kinder herangezogen werden.

Wer sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt, kann die eigene Versorgung sichern und die Familie entlasten. Die Pflegeversicherung ist damit nicht nur eine Frage des Alters, sondern betrifft grundsätzlich jeden, denn Pflegebedürftigkeit kann durch Unfall oder Krankheit auch in jungen Jahren eintreten.



Wie funktioniert die Pflegeversicherung grundsätzlich?


Ob und in welcher Höhe die Pflegeversicherung leistet, hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Beantragt wird dieser bei der Pflegekasse, die den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragt. Dabei wird anhand festgelegter Kriterien ermittelt, wie selbstständig eine Person den Alltag noch bewältigen kann.

Aus der Begutachtung ergibt sich einer von fünf Pflegegraden. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen. Unterschieden wird außerdem, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige, durch einen ambulanten Dienst oder in einer stationären Einrichtung erfolgt, da sich die Leistungsarten danach richten.



Die wichtigsten Bestandteile oder Bausteine


Um die Pflegeversicherung zu verstehen, lohnt der Blick auf ihre zentralen Elemente.



Die fünf Pflegegrade


Die Pflegegrade eins bis fünf bilden ab, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Pflegegrad eins steht für eine geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad fünf für die schwerste Form mit besonderen Anforderungen an die Versorgung. Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe der Leistungen.



Leistungen bei häuslicher Pflege


Wird zu Hause gepflegt, kommen vor allem das Pflegegeld für pflegende Angehörige und Sachleistungen für ambulante Pflegedienste in Betracht. Beide lassen sich unter bestimmten Bedingungen kombinieren. Hinzu kommen Leistungen für Hilfsmittel, Verhinderungspflege und die Anpassung des Wohnumfelds.



Leistungen bei stationärer Pflege


Erfolgt die Pflege in einem Heim, zahlt die Pflegeversicherung einen festen Zuschuss je nach Pflegegrad. Der darüber hinausgehende Eigenanteil für Pflege, Unterkunft und Verpflegung bleibt bei den Betroffenen und ist der größte Kostentreiber, den die gesetzliche Absicherung nicht vollständig abdeckt.



Gesetzliche und private Pflegeversicherung


Neben der gesetzlichen Grundabsicherung gibt es die private Pflegeversicherung als Ergänzung. Sie zahlt zusätzliche Leistungen und kann so die Lücke zwischen den gesetzlichen Beträgen und den tatsächlichen Kosten verringern. Üblich sind Varianten als Pflegetagegeld, das einen festen Betrag je Pflegetag zahlt, oder als Pflegerente mit einer monatlichen Leistung.



Beitrag und Zeitpunkt des Abschlusses


Der Beitrag einer privaten Ergänzung hängt vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand ab. Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag und desto eher sind die Gesundheitsfragen problemlos zu beantworten. Mit zunehmendem Alter steigen Beitrag und das Risiko von Einschränkungen beim Abschluss.



Für wen ist das besonders relevant?


Die Pflegeversicherung und ihre private Ergänzung sind für sehr unterschiedliche Gruppen wichtig:

  • Menschen in der Lebensmitte, die frühzeitig und günstig vorsorgen möchten

  • Familien, die Angehörige im Pflegefall nicht finanziell überfordern wollen

  • Eigentümer, die ihr Vermögen und ihre Immobilie schützen möchten

  • Alleinstehende, die im Pflegefall nicht auf Angehörige zurückgreifen können

  • jüngere Menschen, die das Risiko einer Pflegebedürftigkeit nach Unfall oder Krankheit absichern wollen

Gerade weil die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, lohnt sich die Auseinandersetzung mit dem Thema für nahezu jeden, unabhängig vom Alter.




Typische Fehler, Irrtümer oder Denkfallen


Rund um die Pflegeversicherung halten sich hartnäckige Irrtümer:

  • Die Annahme, die gesetzliche Pflegeversicherung decke die vollen Kosten einer Pflege ab.

  • Der Glaube, Pflege betreffe nur sehr alte Menschen.

  • Das Aufschieben der privaten Vorsorge, obwohl Beitrag und Gesundheitsrisiko mit dem Alter steigen.

  • Die Vorstellung, Angehörige könnten die Pflege im Zweifel immer kostenlos übernehmen.

  • Der Vergleich allein über den Beitrag, ohne die Leistungen und Bedingungen zu prüfen.

Wer diese Denkfehler vermeidet, kann die eigene Versorgung realistisch planen und die Familie wirksam entlasten.



Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?


Für Menschen in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet das vor allem, sich frühzeitig mit der eigenen Pflegevorsorge zu beschäftigen und zu prüfen, wie groß die persönliche Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den erwartbaren Kosten ist. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz unterstützt die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach dabei unabhängig und herstellerübergreifend. Für eine erste Orientierung stehen neben der ProClient FINANZ GmbH auch die Pflegekassen, die Pflegestützpunkte und die Verbraucherzentrale als Anlaufstellen zur Verfügung.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Lücke: Bei einer stationären Unterbringung übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen festen Zuschuss, während der monatliche Eigenanteil für Pflege, Unterkunft und Verpflegung erheblich höher liegt. Diese Differenz muss aus eigenem Einkommen, Vermögen oder über eine private Ergänzung getragen werden.



Fazit


Die Pflegeversicherung ist eine wichtige Grundabsicherung, aber bewusst als Teilkaskoschutz angelegt. Sie zahlt gestaffelt nach Pflegegrad, deckt die tatsächlichen Pflegekosten jedoch nur teilweise, sodass eine spürbare Versorgungslücke bleibt. Wer die Funktionsweise der Pflegeversicherung versteht, die eigene Lücke realistisch einschätzt und frühzeitig über eine private Ergänzung nachdenkt, kann die eigene Versorgung sichern und die Familie entlasten.

Lassen Sie Ihre persönliche Pflegelücke professionell ermitteln und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.



Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


Geprüft von: Jörg Pommerening,

§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,

§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,

§ 34i Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG



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