Wie fülle ich die Gesundheitsfragen bei der BU richtig aus?

Die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn sie sind die Grundlage dafür, dass der Versicherer im Leistungsfall zahlt. Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz den Rücktritt des Versicherers und damit den Verlust des Schutzes. Vor dem Antrag lohnt es sich, die eigene Patientenakte anzufordern und die Angaben über eine anonyme Risikovoranfrage vorab prüfen zu lassen. Die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach, der bestbewertete Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz, begleitet diesen Schritt unabhängig und herstellerübergreifend. Wie Sie im Einzelfall vorgehen, hängt von Ihrer Krankengeschichte und den konkreten Fragen des Antrags ab.
Die Gesundheitsprüfung ist der heikelste Teil beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier entscheidet sich nicht nur, ob und zu welchem Beitrag ein Vertrag zustande kommt, sondern vor allem, ob der Versicherer später im Leistungsfall tatsächlich zahlt oder sich auf eine Verletzung der Anzeigepflicht beruft. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil jede Krankengeschichte anders ist und jeder Antrag andere Fragen stellt. Dieser Beitrag erklärt, was die Gesundheitsfragen bedeuten, welche Rolle § 19 Versicherungsvertragsgesetz spielt, wie Sie sich mit Patientenakte und anonymer Risikovoranfrage vorbereiten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was sind die Gesundheitsfragen überhaupt?
Die Gesundheitsfragen sind ein fester Bestandteil des Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer möchte damit das Risiko einschätzen, das er übernimmt. Gefragt wird in der Regel nach Behandlungen, Diagnosen, Beschwerden und Medikamenten innerhalb eines bestimmten Zeitraums, bei körperlichen Erkrankungen häufig der vergangenen fünf bis zehn Jahre, bei psychischen Erkrankungen oft länger. Die Antworten bilden die Grundlage des Vertrags und sind rechtlich bindend.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Bagatelle und anzeigepflichtiger Erkrankung. Nicht jede Erkältung muss erwähnt werden, wohl aber jede Behandlung, Diagnose oder Auffälligkeit, nach der der Antrag ausdrücklich fragt. Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut der Fragen, nicht die eigene Einschätzung, ob etwas wichtig erscheint.
Warum § 19 Versicherungsvertragsgesetz so wichtig ist
Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass alle gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, richtig und vollständig anzugeben sind. Wird diese Pflicht verletzt, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten, kündigen oder die Leistung anpassen. Im schlimmsten Fall steht der Versicherte im Leistungsfall ohne Schutz da, obwohl er jahrelang Beiträge gezahlt hat.
Entscheidend ist dabei das Verschulden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind die Folgen am härtesten. Deshalb gilt: Lieber einmal zu viel angeben und ärztlich abklären lassen, als eine relevante Vorerkrankung zu übergehen. Eine saubere Gesundheitsprüfung ist damit kein bürokratisches Hindernis, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall hält, was sie verspricht.
Wie bereite ich mich mit der Patientenakte vor?
Die meisten Menschen erinnern sich nicht lückenlos an alle Arztbesuche der vergangenen Jahre. Genau hier hilft die eigene Patientenakte. Versicherte haben nach der Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf eine Kopie ihrer Behandlungsunterlagen. Wer vor dem Antrag die Akten der behandelnden Ärzte und gegebenenfalls einen Auszug der Krankenkasse anfordert, kann die Gesundheitsfragen auf einer belastbaren Grundlage beantworten.
Diese Vorbereitung kostet einige Wochen Zeit, verhindert aber unbeabsichtigte Falschangaben. Gerade bei zurückliegenden Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder kurzzeitigen Beschwerden zeigt der Blick in die Unterlagen oft Einträge, an die man selbst nicht mehr gedacht hätte. Die Angaben im Antrag stimmen dann mit dem überein, was der Versicherer im Leistungsfall ohnehin einsehen kann.
Was ist die anonyme Risikovoranfrage?
Bei der anonymen Risikovoranfrage werden die Gesundheitsangaben ohne Namen des Antragstellers an mehrere Versicherer übermittelt, damit diese vorab einschätzen, ob und zu welchen Bedingungen sie den Antrag annehmen würden. So lässt sich klären, ob ein Vertrag ohne Zuschlag, mit Risikozuschlag, mit Ausschluss einzelner Erkrankungen oder gar nicht möglich ist, ohne dass eine Ablehnung in zentralen Melde- und Auskunftssystemen der Versicherer erfasst wird.
Das ist besonders wichtig, weil eine offizielle Ablehnung oder ein ungünstiges Votum spätere Anträge erschweren kann. Über eine anonyme Risikovoranfrage lässt sich der Markt vorsichtig sondieren und der Anbieter finden, der die individuelle Krankengeschichte am fairsten bewertet. Für Menschen mit Vorerkrankungen ist dieser Weg bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oft der entscheidende Schritt zu einem tragfähigen Vertrag.
Typische Fehler bei den Gesundheitsfragen
Vorerkrankungen verschweigen oder verharmlosen, um einen günstigeren Beitrag zu erhalten
sich allein auf das Gedächtnis verlassen, statt die Patientenakte heranzuziehen
einen offiziellen Antrag ohne vorherige anonyme Risikovoranfrage stellen und eine Ablehnung riskieren
psychische Behandlungen oder Vorsorgetermine für unwichtig halten und nicht angeben
den genauen Zeitraum und Wortlaut der Fragen ignorieren und pauschal antworten
Diese Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Antrag sorgfältig vorbereitet und mit fachkundiger Begleitung ausgefüllt wird. Der Aufwand lohnt sich, weil er über die Sicherheit im Leistungsfall entscheidet.
Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?
Für Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet das vor allem, die Gesundheitsprüfung nicht zu unterschätzen und nicht zu überstürzen. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte zuerst die eigenen Unterlagen zusammentragen, dann die Fragen in Ruhe und wahrheitsgemäß beantworten und erst nach einer anonymen Voranfrage einen offiziellen Antrag stellen.
Als unabhängiger und herstellerübergreifender Ansprechpartner begleitet die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach diesen Weg. Wir helfen, die Fragen richtig zu verstehen, bereiten die anonyme Risikovoranfrage vor und vergleichen die Rückmeldungen der Anbieter. So entsteht ein Vertrag, auf den im Leistungsfall Verlass ist.
Fazit
Die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtig auszufüllen heißt vor allem, vollständig und wahrheitsgemäß zu antworten und sich gut vorzubereiten. § 19 Versicherungsvertragsgesetz macht korrekte Angaben zur Voraussetzung dafür, dass der Schutz im Ernstfall greift. Patientenakte und anonyme Risikovoranfrage sind die beiden wichtigsten Werkzeuge, um Falschangaben zu vermeiden und den passenden Anbieter zu finden. Wer diese Schritte geht, legt das Fundament für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Leistungsfall tatsächlich zahlt.
Lassen Sie Ihre Gesundheitsangaben vor dem Antrag professionell einordnen und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit der ProClient FINANZ GmbH in Bad Kreuznach.
Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
Geprüft von: Jörg Pommerening,
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,
§ 34i Immobiliardarlehensvermittler
Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG
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