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Wie hoch sollte mein Notgroschen sein?

Jan P. Pommerening
12. Okt.
5 Min. Lesezeit


Unterlagen zu einem Sparplan, ein Taschenrechner und Notizen liegen geordnet auf einem Schreibtisch

Als Notgroschen gelten üblicherweise drei bis sechs Monatsausgaben, die jederzeit verfügbar auf einem separaten Konto liegen. Entscheidend ist dabei nicht das Monatseinkommen, sondern die Höhe der tatsächlichen monatlichen Ausgaben. Für Angestellte mit sicherem Einkommen reicht häufig das untere Ende der Spanne, während Selbstständige und Familien eher das obere Ende anpeilen sollten. Als unabhängiger und bewährter Ansprechpartner in Bad Kreuznach hilft die ProClient FINANZ GmbH mit einer Haushaltsrechnung dabei, die für Sie passende Höhe sachlich zu bestimmen.



Fast jede Finanzplanung beginnt mit einer Reserve für unvorhergesehene Ausgaben. Eine kaputte Waschmaschine, eine Autoreparatur oder eine Phase ohne Einkommen lassen sich damit abfedern, ohne gleich einen Kredit aufnehmen zu müssen. Wie groß diese Reserve sein sollte, lässt sich nicht pauschal in einer einzigen Zahl beantworten, denn sie hängt von den persönlichen Ausgaben und der Sicherheit des Einkommens ab. Dieser Beitrag erklärt, woran sich die Höhe orientiert, warum die Ausgaben wichtiger sind als das Einkommen, welche Besonderheiten für Selbstständige gelten und worauf Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe achten sollten.



Was ist ein Notgroschen und wofür ist er da?


Der Notgroschen ist eine jederzeit verfügbare Geldreserve für unvorhergesehene Ausgaben und kurzfristige Engpässe. Er dient nicht der Geldanlage und nicht der Altersvorsorge, sondern allein der Sicherheit im Alltag. Sein Zweck ist es, plötzliche Kosten oder einen zeitweisen Einkommensausfall zu überbrücken, ohne dass dafür Schulden aufgenommen oder langfristige Anlagen zur Unzeit aufgelöst werden müssen. Ein ausreichender Notgroschen ist damit die Grundlage, auf der jede weitere finanzielle Planung aufbaut.

Weil er jederzeit greifbar sein muss, steht bei dieser Reserve die Verfügbarkeit über der Rendite. Es geht nicht darum, mit diesem Geld etwas zu verdienen, sondern darum, im richtigen Moment handlungsfähig zu bleiben.



Drei bis sechs Monatsausgaben: Woran sich die Höhe orientiert


Als grobe Orientierung haben sich drei bis sechs Monatsausgaben etabliert. Wer ein sicheres Einkommen hat, zur Miete wohnt und keine besonderen Verpflichtungen trägt, kommt häufig mit drei Monatsausgaben aus. Wer größere Fixkosten hat, eine Familie versorgt oder ein weniger sicheres Einkommen bezieht, sollte sich eher am oberen Ende orientieren. Die Spanne ist bewusst breit, weil sie sehr unterschiedliche Lebenssituationen abdecken muss.

Diese Faustregel ersetzt jedoch keine persönliche Rechnung. Sie liefert nur den Rahmen, innerhalb dessen die eigene, konkrete Zahl liegt. Erst wer seine tatsächlichen Ausgaben kennt, kann die Spanne sinnvoll auf den eigenen Fall anwenden.



Warum die Ausgaben und nicht das Einkommen zählen


Ein verbreiteter Fehler besteht darin, den Notgroschen am Einkommen festzumachen. Entscheidend ist aber, was jeden Monat tatsächlich ausgegeben wird, denn genau diese Beträge müssen in einer schwierigen Phase weiter gedeckt sein. Zwei Haushalte mit gleichem Einkommen können sehr unterschiedliche Ausgaben haben, je nach Wohnkosten, Krediten und Lebensstil. Deshalb ist die Ausgabenseite der richtige Maßstab.

Hier setzt eine Haushaltsrechnung an. Sie stellt die regelmäßigen Einnahmen den Fixkosten und den variablen Ausgaben gegenüber und macht sichtbar, wie hoch die monatliche Belastung wirklich ist. Aus dieser Zahl ergibt sich dann der passende Notgroschen, indem die monatlichen Ausgaben mit dem gewählten Faktor zwischen drei und sechs multipliziert werden. Eine Haushaltsrechnung schafft damit die Grundlage für eine belastbare Reserve.



Sonderfall Selbstständige und schwankende Einkommen


Für Selbstständige und Menschen mit schwankendem Einkommen gelten eigene Maßstäbe. Ihr Einkommen ist weniger planbar, und soziale Absicherungen wie Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld greifen hier nicht in gleicher Weise. Für diese Gruppe ist eine größere Reserve sinnvoll, die eher sechs Monatsausgaben oder in Einzelfällen mehr umfasst. Hinzu kommt, dass Selbstständige neben den privaten Ausgaben oft auch betriebliche Verpflichtungen und Steuerzahlungen einplanen müssen.

Wer saisonabhängig arbeitet oder stark schwankende Aufträge hat, sollte den Notgroschen zusätzlich als Puffer für umsatzschwache Monate verstehen. Die Reserve übernimmt dann zwei Aufgaben zugleich, nämlich die Absicherung gegen echte Notfälle und den Ausgleich normaler Schwankungen.



Wo der Notgroschen liegen sollte


Der Notgroschen gehört auf ein jederzeit verfügbares Konto, von dem das Geld ohne Fristen und ohne Kursrisiko abgehoben werden kann, zum Beispiel ein separates Tagesgeldkonto neben dem Girokonto. Er gehört nicht in Aktien, Fonds oder langfristig gebundene Anlagen, weil diese im falschen Moment im Minus stehen oder nicht schnell genug verfügbar sein können. Wichtig ist außerdem, die Reserve bewusst vom alltäglichen Geld zu trennen, damit sie nicht unbemerkt für den normalen Konsum aufgebraucht wird.



Welche Faktoren beeinflussen die passende Höhe?


Wie hoch der Notgroschen im Einzelfall ausfallen sollte, hängt von mehreren Punkten ab:

  • Die Höhe der tatsächlichen monatlichen Ausgaben, nicht des Einkommens.

  • Die Sicherheit und Planbarkeit des Einkommens, etwa Angestellter oder Selbstständiger.

  • Die familiäre Situation und die Zahl der Personen, die vom Haushalt abhängen.

  • Bestehende Verpflichtungen wie Kredite oder Unterhaltszahlungen.

  • Das Alter und der Zustand von Auto, Wohnung oder Haus, die größere Reparaturen auslösen können.

  • Die persönliche Sicherheitsvorliebe und das eigene Wohlbefinden mit einem bestimmten Polster.




Typische Fehler beim Notgroschen


Beim Thema Notgroschen treten immer wieder dieselben Fehler auf:

  • Die Reserve am Einkommen statt an den tatsächlichen Ausgaben bemessen.

  • Den Notgroschen fest anlegen und damit die jederzeitige Verfügbarkeit verlieren.

  • Gar keine Reserve aufbauen und jede unerwartete Ausgabe über einen Kredit finanzieren.

  • Die Reserve nach einer Nutzung nicht wieder auffüllen.

  • Einen zu großen Notgroschen horten, während gleichzeitig teure Schulden bestehen, die zuerst getilgt werden sollten.



Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?


Für Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe heißt das zunächst, die eigenen monatlichen Ausgaben ehrlich zu erfassen und daraus die passende Reserve abzuleiten. Wer regelmäßig sparen kann, baut den Notgroschen Schritt für Schritt auf, bis die gewählte Anzahl an Monatsausgaben erreicht ist. Erst danach lohnt es sich, über Anlage und Vorsorge nachzudenken, denn die jederzeit verfügbare Reserve hat Vorrang.

Orientierung bieten unter anderem die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Angebote zur Schuldner- und Budgetberatung sowie die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach. Als unabhängiger Ansprechpartner ermittelt sie in einer Haushaltsrechnung die tatsächlichen Ausgaben und zeigt neutral auf, wie hoch der Notgroschen sein sollte, bevor weitere finanzielle Schritte geplant werden.



Fazit


Ein Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben, jederzeit verfügbar und getrennt vom Alltagskonto, bildet das Fundament jeder Finanzplanung. Maßgeblich sind die tatsächlichen Ausgaben, nicht das Einkommen, und für Selbstständige sowie Familien liegt die sinnvolle Reserve eher am oberen Ende der Spanne. Wer seine Ausgaben in einer Haushaltsrechnung kennt, kann die eigene Zahl genau bestimmen, statt sich auf eine grobe Faustregel zu verlassen. Erst mit einer soliden Reserve im Rücken lassen sich Anlage und Vorsorge ohne Druck angehen.

Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Notgroschen sein sollte? Lassen Sie Ihre Ausgaben von der ProClient FINANZ GmbH in Bad Kreuznach in einer unverbindlichen Haushaltsrechnung einordnen.



Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


Geprüft von: Jörg Pommerening,

§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,

§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,

§ 34i Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG



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