top of page

Gliedertaxe: die Tabelle, die über Ihre Auszahlung entscheidet

Jan P. Pommerening
14. Okt.
4 Min. Lesezeit
Ein Handwerker arbeitet konzentriert an einer Werkbank in seiner Werkstatt

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Bedingungen der privaten Unfallversicherung, die festlegt, welchen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme Sie beim Verlust oder der Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körperteils erhalten. Sie entscheidet damit maßgeblich über die Höhe Ihrer Auszahlung im Invaliditätsfall. Weil sich die Werte zwischen den Anbietern deutlich unterscheiden, sagt der Beitrag allein wenig über die Qualität einer Unfallversicherung aus. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz vergleicht die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach die Gliedertaxen unabhängig und herstellerübergreifend.



Viele Menschen wählen ihre private Unfallversicherung nach dem monatlichen Beitrag aus. Im Ernstfall zeigt sich jedoch, dass eine einzige Tabelle über die Höhe der Leistung bestimmt: die Gliedertaxe. Sie legt fest, wie viel Prozent der Versicherungssumme beim Verlust einer Hand, eines Beins oder eines Auges gezahlt werden. Dieser Beitrag erklärt, wie die Gliedertaxe funktioniert, warum sich die Werte zwischen Anbietern unterscheiden und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.



Was ist die Gliedertaxe genau?


Die private Unfallversicherung zahlt im Fall einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, der sogenannten Invalidität, eine einmalige Leistung. Deren Höhe ergibt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad. Diesen Grad legt die Gliedertaxe fest. Sie weist jedem wichtigen Körperteil einen festen Prozentsatz zu, der beim vollständigen Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit gilt. Für den Verlust eines Armes sehen viele Tarife zum Beispiel 70 Prozent vor, für den Verlust eines Beins ähnliche Werte und für einen Daumen deutlich weniger.

Bei einer teilweisen Beeinträchtigung wird der Prozentsatz anteilig angesetzt. Ist eine Hand nur zur Hälfte funktionsfähig, wird also die Hälfte des für die Hand vorgesehenen Wertes angerechnet. Die Gliedertaxe ist damit das Herzstück jeder Unfallversicherung, weil sie den Zusammenhang zwischen Körperschaden und Auszahlung herstellt.



Wie die Gliedertaxe die Auszahlung bestimmt


Die Rechnung ist im Grundsatz einfach: Versicherungssumme multipliziert mit dem Invaliditätsgrad ergibt die Leistung. Beträgt die Grundsumme zum Beispiel 100.000 Euro und sieht die Gliedertaxe für den Verlust einer Hand 55 Prozent vor, ergibt sich eine Leistung von 55.000 Euro. Verliert die Hand nur die Hälfte ihrer Funktion, sind es 27.500 Euro. Schon dieses Beispiel zeigt, dass der in der Gliedertaxe hinterlegte Prozentsatz den Unterschied zwischen einer auskömmlichen und einer enttäuschenden Leistung ausmacht.

Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Tabelle vor dem Abschluss. Zwei Verträge mit identischer Versicherungssumme und ähnlichem Beitrag können im Leistungsfall sehr unterschiedliche Beträge auszahlen, wenn ihre Gliedertaxen voneinander abweichen.



Warum sich die Gliedertaxen der Anbieter unterscheiden


Die Prozentsätze der Gliedertaxe sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern Teil der Vertragsbedingungen. Jeder Versicherer kann eigene Werte ansetzen. Leistungsstarke Tarife enthalten eine sogenannte verbesserte Gliedertaxe mit höheren Prozentsätzen, etwa für den Verlust eines Beins, eines Auges oder der Hand. Besonders deutlich werden die Unterschiede bei Körperteilen, die für bestimmte Berufe oder Hobbys wichtig sind, zum Beispiel den Fingern bei handwerklichen Tätigkeiten.

Ein günstiger Tarif mit niedriger Gliedertaxe kann im Schadenfall also deutlich weniger zahlen als ein etwas teurerer Tarif mit besseren Werten. Der reine Beitragsvergleich greift deshalb zu kurz.



Progression und Vollinvaliditätsleistung


Ergänzend zur Gliedertaxe vereinbaren viele Versicherte eine Progression. Sie sorgt dafür, dass die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional steigt, weil die finanziellen Folgen schwerer Verletzungen besonders groß sind. Außerdem bieten gute Tarife eine zusätzliche Leistung bei Vollinvalidität. Beide Bausteine wirken erst zusammen mit einer starken Gliedertaxe, denn die Progression erhöht einen Prozentsatz, der zunächst aus der Gliedertaxe stammt.



Wovon die tatsächliche Leistung im Einzelfall abhängt


Ob und wie viel die Unfallversicherung im Ernstfall zahlt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe der vereinbarten Versicherungssumme als Ausgangsbasis der Berechnung.

  • Die konkreten Prozentsätze der Gliedertaxe, insbesondere für wichtige Körperteile.

  • Eine vereinbarte Progression, die hohe Invaliditätsgrade stärker gewichtet.

  • Der ärztlich festgestellte Invaliditätsgrad und der Zeitpunkt der Feststellung.

  • Mitwirkungsanteile von Vorerkrankungen, die die Leistung mindern können.

  • Fristen für die Meldung und die ärztliche Feststellung der Invalidität.

Weil diese Punkte zusammenwirken, lässt sich die spätere Leistung nicht allein am Beitrag ablesen. Ein Vergleich der Bedingungen ist unverzichtbar.




Typische Fehler beim Abschluss


Rund um die Gliedertaxe sind immer wieder dieselben Fehler zu beobachten:

  • Nur auf den Beitrag achten und die Prozentsätze der Gliedertaxe nicht prüfen.

  • Eine zu niedrige Versicherungssumme wählen, sodass selbst hohe Prozentsätze wenig bringen.

  • Auf eine Progression verzichten und damit schwere Verletzungen unterbewerten.

  • Fristen für die Meldung und die ärztliche Feststellung der Invalidität versäumen.

  • Die private Unfallversicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwechseln, obwohl diese Krankheiten und Berufsaufgabe absichert und nicht nur Unfälle.

  • Übersehen, dass eine Grundfähigkeitsversicherung den Verlust einzelner Fähigkeiten unabhängig von der Ursache absichert.



Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?


Für Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe heißt das vor allem: Eine private Unfallversicherung ist nur so gut wie ihre Gliedertaxe. Wer handwerklich arbeitet, Sport treibt oder Kinder absichern möchte, sollte auf hohe Prozentsätze für die relevanten Körperteile und eine sinnvolle Progression achten. Der günstigste Tarif ist selten der leistungsstärkste.

Eine unabhängige Einordnung hilft, die Gliedertaxen verschiedener Anbieter zu vergleichen und die Unfallversicherung mit anderen Bausteinen der Arbeitskraftabsicherung wie der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll abzustimmen. Als Ansprechpartner stehen dafür neben Verbraucherzentralen und Versicherern auch unabhängige Vermittler zur Verfügung, darunter die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach.



Fazit


Die Gliedertaxe entscheidet in der privaten Unfallversicherung darüber, wie viel beim Verlust oder der Beeinträchtigung eines Körperteils ausgezahlt wird. Da die Prozentsätze nicht gesetzlich vorgegeben sind, unterscheiden sich die Tarife erheblich. Wer auf eine verbesserte Gliedertaxe, eine ausreichende Versicherungssumme und eine Progression achtet, erhält im Ernstfall deutlich mehr als mit einem reinen Billigtarif. Der Blick in die Bedingungen ist deshalb wichtiger als der Blick auf den Beitrag.

Lassen Sie die Gliedertaxe und die Versicherungssumme Ihrer bestehenden oder geplanten Unfallversicherung unverbindlich prüfen und vereinbaren Sie dazu ein persönliches Erstgespräch.



Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


Geprüft von: Jörg Pommerening,

§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,

§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,

§ 34i Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG



Weiterführende Artikel




Rechtlicher Hinweis


Die auf dieser Seite veröffentlichten Artikel dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen journalistische beziehungsweise redaktionelle Inhalte dar. Sie ersetzen keine individuelle, professionelle Beratung durch einen zertifizierten Experten, Finanzberater, Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen qualifizierten Fachberater. Trotz sorgfältiger Recherche und Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Entscheidungen auf Grundlage der Inhalte dieser Seite erfolgen eigenverantwortlich.

Kommentare


Als regionales Vergleichsinstitut und Maklerei ist unser Ziel bei ProClient FINANZ allen Mandanten zu finanzieller Sicherheit zu verhelfen. Seit 1999 sind wir ein führender Ansprechpartner für Finanzprodukte. Unsere Mandanten wenden sich an uns, wenn sie Unterstützung bei ihren wichtigsten Zielen benötigen.

​

Die ProClient FINANZ hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Auch umgekehrt hält kein Versicherungs- oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung am Stimmrecht / am Kapital der ProClient FINANZ.

​

​

Montag – Donnerstag

8:30 – 17:00

Freitag

8:00 – 13:00

und nach persönlicher Terminvereinbarung

Schwabenheimer Weg 60

55543 Bad Kreuznach

+49 (0) 671 / 97000-0

info@pro-client-finanz.de

Menü

Bürozeiten

Kontakt

© Copyright 2026 ProClient FINANZ GmbH

Made with ❤️ by TPK Consulting

So finden Sie uns

von der A61 aus Richtung Mainz oder Koblenz kommend:

  • Ausfahrt 51 Bad Kreuznach auf die Bundesstraße B41 Richtung Bad Kreuznach

  • Ausfahrt B428 Richtung Industriegebiet Ost/Süd

​

von der B41 aus Richtung Idar-Oberstein kommend:

  • Ausfahrt B428 Richtung Industriegebiet Ost/Süd

​

anschließend

  • im ersten Kreisverkehr geradeaus Richtung Hackenheim

  • im zweiten Kreisverkehr die erste Ausfahrt in den Schwabenheimer Weg

  • nach ca. 600 Metern befindet sich unser Bürogebäude auf der linken Seite

  • Parkplätze finden Sie direkt vor dem Haus

Anfahrt

bottom of page