Krankengeld 2026: Wie viel Geld fehlt nach sechs Wochen Krankheit?

Das gesetzliche Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts, und ersetzt damit nicht das volle Einkommen. Für Arbeitnehmer in Wiesbaden kann nach der Entgeltfortzahlung eine Lücke von mehreren Hundert Euro monatlich entstehen, die eine private Krankentagegeldversicherung schließen kann.
Warum die gesetzliche Krankenversicherung nicht das volle Einkommen ersetzt – und wann eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist.
Eine Operation, ein Bandscheibenvorfall, eine schwere Erkrankung oder eine längere psychische Belastung: Niemand plant, mehrere Monate arbeitsunfähig zu werden. Doch wenn die Krankheit länger dauert, können neben den gesundheitlichen auch erhebliche finanzielle Probleme entstehen. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihre Krankenversicherung bei längerer Krankheit nahezu das bisherige Gehalt weiterzahlt. Tatsächlich kann die Differenz zwischen dem gewohnten Nettoeinkommen und dem ausgezahlten Krankengeld mehrere Hundert Euro monatlich betragen. Miete, Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Lebenshaltungskosten laufen jedoch unverändert weiter. Die ProClient FINANZ GmbH aus Wiesbaden erklärt anhand von zehn Fragen, wie die gesetzliche Absicherung funktioniert, welche Einkommenslücken entstehen und wie sich diese sinnvoll absichern lassen.
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Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zu Krankengeld und Krankentagegeld
1. Wie lange bezahlt mein Arbeitgeber bei Krankheit das volle Gehalt?
Arbeitnehmer haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber – für bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung. Während dieser Zeit wird das regelmäßige Arbeitsentgelt grundsätzlich weitergezahlt. Der Anspruch setzt im Regelfall voraus, dass das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Bei erneuten Erkrankungen aufgrund derselben Ursache gelten besondere Regeln, insbesondere zu den zeitlichen Abständen. Beispiel: Eine Angestellte aus Wiesbaden erkrankt am 2. November 2026 und bleibt wegen derselben Erkrankung zehn Wochen arbeitsunfähig. Während der ersten sechs Wochen zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Ab der siebten Woche kann bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern das Krankengeld der Krankenkasse einsetzen. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß festgestellt wird.
2. Ab wann bekomme ich Krankengeld von meiner gesetzlichen Krankenversicherung?
Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern mit Krankengeldanspruch wird das Krankengeld regelmäßig nach dem Ende der Entgeltfortzahlung ausgezahlt. Der gesetzliche Krankengeldanspruch kann rechtlich bereits früher entstehen; während der Entgeltfortzahlung ruht jedoch grundsätzlich die Auszahlung. Die Krankenkasse benötigt insbesondere die Arbeitsunfähigkeitsdaten und die erforderlichen Entgeltinformationen des Arbeitgebers. Wichtig ist eine lückenlose ärztliche Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit. Unterbrechungen können den Anspruch gefährden. Wer längere Zeit erkrankt ist, sollte rechtzeitig mit der Krankenkasse klären, welche Unterlagen benötigt werden.
3. Wie hoch ist das gesetzliche Krankengeld tatsächlich?
Das gesetzliche Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent des regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts. Zusätzlich gilt eine gesetzliche tägliche Höchstgrenze, die von der jeweils maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze abhängt. Die Krankenkasse berechnet das Krankengeld anhand des maßgeblichen Bemessungszeitraums. Auch beitragspflichtige Einmalzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen. Die genannten 70 beziehungsweise 90 Prozent sind noch nicht zwingend der Betrag, der auf dem Konto eingeht.
4. Welche Abzüge werden vom Krankengeld vorgenommen?
Während des Krankengeldbezugs fallen für Arbeitnehmer regelmäßig weiterhin Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. Diese werden anteilig vom Krankengeld einbehalten. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen auf das Krankengeld selbst dagegen grundsätzlich nicht an. Die konkrete Höhe der Abzüge hängt unter anderem vom Versicherungsstatus und der Pflegeversicherung ab. Krankengeld ist grundsätzlich einkommensteuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich die Besteuerung anderer Einkünfte im betreffenden Jahr erhöhen.
5. Wie groß ist meine Einkommenslücke bei 3.000, 4.000 oder 5.000 Euro Bruttogehalt?
Die folgende Vergleichsrechnung zeigt vereinfacht, wie sich eine längere Arbeitsunfähigkeit finanziell auswirken kann. Angenommen werden gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Einmalzahlungen. Nettogehälter und Krankengeld-Auszahlungen sind gerundete Modellwerte und keine individuellen Leistungszusagen.
3.000 €: Netto (Modell) 2.050 €; Krankengeld ca. 1.620 €; Monatliche Lücke 430 €
4.000 €: Netto (Modell) 2.600 €; Krankengeld ca. 2.050 €; Monatliche Lücke 550 €
5.000 €: Netto (Modell) 3.100 €; Krankengeld ca. 2.440 €; Monatliche Lücke 660 €
Bei 4.000 Euro Bruttogehalt fehlen in diesem Modell 550 Euro monatlich beziehungsweise 6.600 Euro in zwölf Monaten. Das Krankengeld ist 2026 auf höchstens 135,63 Euro pro Kalendertag vor Sozialversicherungsabzügen begrenzt. Tatsächliche Werte hängen unter anderem von Steuermerkmalen, Kindern, Sozialversicherung und Einmalzahlungen ab.
6. Wie lange wird das Krankengeld maximal bezahlt?
Wegen derselben Krankheit besteht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren grundsätzlich für höchstens 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Dabei werden Zeiten der Entgeltfortzahlung mitgerechnet. Wer zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung erhält, kann deshalb typischerweise noch bis zu 72 Wochen Krankengeld beziehen. Es handelt sich nicht um einen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld zusätzlich zur Lohnfortzahlung. Tritt während einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert dies die maximale Anspruchsdauer nicht automatisch.
7. Was passiert, wenn ich nach 78 Wochen noch immer arbeitsunfähig bin?
Wenn die gesetzliche Krankengeldzahlung endet, spricht man häufig von der Aussteuerung. Das bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person wieder gesund oder arbeitsfähig ist. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen kommen anschließend Leistungen der Arbeitslosenversicherung, medizinische Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente infrage. Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit kann insbesondere die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III relevant sein. Eine Erwerbsminderungsrente wird nicht allein deshalb gezahlt, weil jemand seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann dagegen unter den vereinbarten Bedingungen leisten, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausreichend ausgeübt werden kann. Krankengeld, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
8. Wie kann eine private Krankentagegeldversicherung meine Einkommenslücke schließen?
Eine private Krankentagegeldversicherung kann die Differenz zwischen dem gewohnten verfügbaren Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld ergänzen. Für Arbeitnehmer wird häufig ein Leistungsbeginn nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung vereinbart, beispielsweise ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei einer beispielhaften monatlichen Einkommenslücke von 550 Euro ergibt sich ein rechnerischer Tagesbedarf von 550 Euro geteilt durch 30, also 18,33 Euro. Ein Krankentagegeld von 18 Euro täglich würde bei 30 Leistungstagen 540 Euro ergeben. Die versicherte Leistung darf zusammen mit anderen relevanten Krankengeld- und Krankentagegeldleistungen das versicherbare Nettoeinkommen nach den maßgeblichen Bedingungen grundsätzlich nicht überschreiten. Wichtig sind Karenzzeit, Arbeitsunfähigkeitsdefinition, Rückfälle und das Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit.
9. Was gilt für Selbstständige und privat Krankenversicherte?
Für Selbstständige ist die Situation häufig anspruchsvoller, weil eine gesetzliche Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber in der Regel fehlt. Hauptberuflich Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, haben nicht automatisch Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Ein Anspruch kann über eine entsprechende Wahlerklärung oder einen geeigneten Wahltarif bestehen. Bei einer gesetzlichen Absicherung mit Krankengeldanspruch beginnt die Leistung für Selbstständige im Regelfall ab der siebten Woche. Privat Krankenversicherte benötigen eine gesonderte Krankentagegeldabsicherung, denn die private Krankenvollversicherung ersetzt nicht automatisch den Verdienstausfall. Weiterlaufende betriebliche Fixkosten sind nicht automatisch Teil des privaten Krankentagegeldes und können eine gesonderte Betriebskostenabsicherung erfordern.
10. Wie finde ich heraus, wie viel Krankentagegeld ich wirklich benötige?
Entscheidend ist die Differenz zwischen dem bisher verfügbaren Einkommen und dem tatsächlich ausgezahlten Krankengeld. Arbeitnehmer sollten die letzten Gehaltsabrechnungen betrachten und eine individuelle Krankengeldberechnung bei ihrer Krankenkasse anfordern. Anschließend werden laufende Verpflichtungen gegenübergestellt. Beispiel: 2.600 Euro monatliches Netto abzüglich 2.050 Euro ausgezahltes Krankengeld ergeben 550 Euro Lücke im Monat, 18,33 Euro rechnerischen Tagesbedarf und 6.600 Euro Lücke in zwölf Monaten. Wer zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, sollte prüfen, wie beide Versicherungen ineinandergreifen. Eine Krankentagegeldversicherung ist für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gedacht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für längerfristige berufliche Einschränkungen. Vertragsbedingungen zum Übergang zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind besonders wichtig.
PCF-Checkliste: So prüfen Sie Ihre Absicherung
☐ Individuelles Krankengeld bei der Krankenkasse erfragen
☐ Monatliche Einkommenslücke berechnen
☐ Laufende Fixkosten und finanzielle Rücklagen erfassen
☐ Passende Karenzzeit für Krankentagegeld prüfen
☐ Versicherbares Nettoeinkommen und bestehende Leistungen abstimmen
☐ Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen
Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Wiesbaden?
Für Privatpersonen in Wiesbaden bedeutet das zunächst: die eigene Einkommenslücke ermitteln. Dazu die letzten Gehaltsabrechnungen betrachten, bei der Krankenkasse eine individuelle Krankengeldberechnung anfordern und laufende Verpflichtungen wie Miete oder Immobilienfinanzierung gegenüberstellen.
Anschließend lässt sich prüfen, ob ein Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsabsicherung sinnvoll ineinandergreifen. Selbstständige und privat Krankenversicherte benötigen besondere Aufmerksamkeit, da der Verdienstausfall nicht automatisch abgedeckt ist. Eine neutrale Einordnung bietet die ProClient FINANZ Direktion Rhein-Main in Wiesbaden.
Fazit: Sechs Wochen krank – und plötzlich fehlen mehrere Hundert Euro monatlich
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Arbeitnehmern bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen wichtigen finanziellen Schutz. Sie ersetzt jedoch nicht das vollständige bisherige Einkommen. Bei einer längeren Erkrankung können sich monatliche Fehlbeträge schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Besonders betroffen sind Haushalte mit hohen laufenden Verpflichtungen sowie Selbstständige ohne ausreichende Rücklagen. Die ProClient FINANZ GmbH aus Wiesbaden empfiehlt, die persönliche Einkommenslücke frühzeitig zu ermitteln und Krankentagegeld sowie Berufsunfähigkeitsabsicherung sinnvoll aufeinander abzustimmen. Denn gesund werden sollte im Krankheitsfall die wichtigste Aufgabe sein – nicht die Sorge um die nächste Monatsrate.
Autor: Kai Granacher, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Unternehmensberater, Dozent
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Quellen
Redaktionsstand: 23. Oktober 2026. Vereinfachte Modellrechnungen; maßgeblich sind gesetzliche Vorschriften und vereinbarte Versicherungsbedingungen.
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