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Warum reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente selten aus?

Jan P. Pommerening
vor 6 Tagen
5 Min. Lesezeit


Beraterin erklärt einem Paar am Tisch die Absicherung der Arbeitskraft.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen nicht aus, weil sie an strenge Voraussetzungen geknüpft ist und deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen liegt. Sie wird nur gezahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen fast gar nicht mehr arbeiten kann, und selbst dann bleibt eine spürbare Versorgungslücke. Wer diese Lücke schließen möchte, kann sie mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Als unabhängiger und herstellerübergreifender Ansprechpartner ordnet die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach die persönliche Situation ein.



Viele Menschen gehen davon aus, dass der Staat sie auffängt, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Tatsächlich sind die Hürden für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hoch und die Beträge niedrig. Dieser Beitrag erklärt, wie die Erwerbsminderungsrente funktioniert, warum sie selten ausreicht und welche Möglichkeiten Privatpersonen haben, die entstehende Versorgungslücke zu schließen.



Was ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?


Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Sie springt ein, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen kann. Dabei kommt es nicht auf den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf an, sondern auf die Fähigkeit, überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente. Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Rente. Bei drei bis unter sechs Stunden gibt es die halbe Rente. Wer mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat grundsätzlich keinen Anspruch, auch wenn der bisherige Beruf nicht mehr möglich ist.



Welche Voraussetzungen und Wartezeiten gelten?


Damit überhaupt ein Anspruch entsteht, müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel ist eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren Versicherungszeit nötig, und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung müssen üblicherweise mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, etwa weil er erst kurz im Berufsleben steht oder längere Lücken im Versicherungsverlauf hat, kann im Ernstfall ohne Anspruch dastehen. Die genauen Regeln und aktuellen Werte veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung.



Warum reicht die Erwerbsminderungsrente selten aus?


Die Höhe der Erwerbsminderungsrente orientiert sich an den bisher eingezahlten Beiträgen und fällt für die meisten Menschen niedrig aus. In vielen Fällen liegt die volle Erwerbsminderungsrente deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen, teils nur bei einem Bruchteil davon. Laufende Kosten wie Miete, Lebenshaltung oder eine Immobilienfinanzierung bleiben jedoch bestehen. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke, die der Staat nicht schließt.

Besonders kritisch ist die halbe Erwerbsminderungsrente, denn sie setzt voraus, dass noch drei bis sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann. Finden Betroffene keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz, wird unter bestimmten Bedingungen die volle Rente gezahlt, verlässlich planbar ist das jedoch nicht. Wer seinen Lebensstandard halten will, sollte sich deshalb nicht allein auf diese Leistung verlassen.



Wovon hängt die persönliche Versorgungslücke ab?


Wie groß die Lücke im Einzelfall ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe des aktuellen Nettoeinkommens und der laufenden Fixkosten

  • Familiensituation, also ob Partner oder Kinder mitversorgt werden müssen

  • bestehende Verpflichtungen wie eine Immobilienfinanzierung oder ein laufender Kredit

  • vorhandene Rücklagen und weiteres Vermögen

  • bereits bestehende Verträge zur Absicherung der Arbeitskraft

  • Alter und die Zahl der Jahre bis zum regulären Renteneintritt

Je höher die Fixkosten und je mehr Personen vom Einkommen abhängen, desto größer ist die Lücke, die privat geschlossen werden sollte.



Welche privaten Lösungen gibt es?


Um die Versorgungslücke zu schließen, kommen verschiedene private Absicherungen infrage. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als umfassendster Schutz, weil sie bereits zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung prüfen, die an die Fähigkeit anknüpft, überhaupt noch zu arbeiten, und die oft leichter zugänglich ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Grundfähigkeitsversicherung, die bei Verlust bestimmter körperlicher Grundfähigkeiten leistet.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente zusätzlich zur staatlichen Leistung und knüpft in ihrem Leistungsauslöser an einen ähnlichen Maßstab an wie die gesetzliche Absicherung. Für Menschen mit Vorerkrankungen oder in körperlich belastenden Berufen kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Lösung sein, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur zu sehr hohen Beiträgen möglich ist.




Typische Fehler und Irrtümer


Rund um die staatliche Absicherung halten sich hartnäckige Irrtümer:

  • Die Annahme, der Staat zahle im Ernstfall das letzte Gehalt weiter.

  • Der Glaube, die Erwerbsminderungsrente stehe jedem automatisch zu, ohne Blick auf Wartezeiten und Beitragsjahre.

  • Die Verwechslung von Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit, die an ganz unterschiedliche Maßstäbe anknüpfen.

  • Das Aufschieben der privaten Absicherung, obwohl sich der Gesundheitszustand mit den Jahren selten verbessert.

  • Die Vorstellung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung seien dasselbe.

Wer diese Denkfehler vermeidet, trifft eine deutlich fundiertere Entscheidung über die eigene Absicherung.



Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?


Für Menschen in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet das vor allem, sich nicht allein auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu verlassen. Sinnvoll ist es, zuerst die eigene Versorgungslücke zu ermitteln und anschließend zu prüfen, welche private Absicherung zur gesundheitlichen und beruflichen Situation passt. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz unterstützt die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach dabei unabhängig und herstellerübergreifend. Für eine erste Orientierung stehen neben der ProClient FINANZ GmbH auch die Deutsche Rentenversicherung und die Verbraucherzentrale als Anlaufstellen zur Verfügung.

Wichtig ist, die Entscheidung nicht zu überstürzen und Angebote anhand der Bedingungen und nicht nur anhand des Beitrags zu vergleichen.



Wie finde ich die passende Absicherung?


Welche Lösung passt, ergibt sich aus Beruf, Gesundheit, Einkommen und persönlichen Zielen. Im ersten Schritt wird die Versorgungslücke berechnet, im zweiten Schritt werden die Wege verglichen, mit denen sie sich schließen lässt. Dabei spielt eine Rolle, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu guten Bedingungen erreichbar ist oder ob die Erwerbsunfähigkeitsversicherung die realistischere Option darstellt. Eine unabhängige Beratung hilft, die Bedingungen der Anbieter sachlich einzuordnen.



Fazit


Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist ein Grundschutz, aber kein Vollschutz. Strenge Voraussetzungen, niedrige Beträge und das Abstellen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt führen dazu, dass für die meisten Menschen eine spürbare Versorgungslücke bleibt. Wer seine Arbeitskraft absichern möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung die passende Lösung ist.

Lassen Sie Ihre persönliche Versorgungslücke professionell einordnen und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.



Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


Geprüft von: Jörg Pommerening,

§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,

§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,

§ 34i Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG



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