Worauf muss ich beim Abschluss einer Glasversicherung achten? (Checkliste)

Wer über eine Glasversicherung nachdenkt, sollte vor dem Abschluss einige Punkte klären: Welche Glasflächen sollen versichert sein, ob nur Gebäudeverglasung oder auch Mobiliarglas und Sonderscheiben, wie hoch die Glasflächen und ihr Wert sind und welche Schäden bereits über die Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgedeckt wären. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Fragen, damit Sie am Ende weder überflüssig doppelt versichert sind noch eine echte Lücke tragen. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz unterstützt die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach Privatpersonen dabei unabhängig.
Die Checkliste richtet sich an Mieterinnen, Mieter und Eigentümer in Bad Kreuznach und der Region Nahe, die prüfen möchten, ob eine Glasversicherung für sie sinnvoll ist und worauf sie beim Abschluss achten sollten.
Die Checkliste auf einen Blick
Die folgenden Punkte fassen zusammen, was Sie vor dem Abschluss einer Glasversicherung klären sollten. Die einzelnen Abschnitte erläutern sie danach genauer.
Welche Glasflächen und Scheiben sollen versichert sein?
Sind teure Sonderscheiben wie Glasdächer, Wintergärten oder Ceranfelder vorhanden?
Deckt bereits die Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung einen Teil ab?
Wie hoch ist das Risiko im eigenen Haushalt wirklich?
Welche Schäden und Zusatzkosten schließt der Tarif ein?
Welche Ausschlüsse und Wartezeiten gelten?
Passt der Beitrag zum tatsächlichen Risiko?
Vorbereitung: Die eigene Situation klären
Wohnsituation einordnen
Klären Sie zuerst, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind und wie viele und welche Glasflächen zu Ihrem Haushalt gehören. Als Mieter versichern Sie in der Regel nur das Mobiliarglas, während die Gebäudeverglasung Sache des Eigentümers ist.
Vorhandene Verträge sichten
Prüfen Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung daraufhin, ob ein Glasbruchbaustein bereits enthalten oder zubuchbar ist. Nur so vermeiden Sie eine Doppelversicherung oder erkennen eine offene Lücke.
Wert und Risiko abschätzen
Überlegen Sie, wie wahrscheinlich und wie teuer ein Glasschaden in Ihrem Haushalt wäre. Ein Haushalt mit großen Fensterfronten, Glasdach oder Wintergarten hat ein anderes Risiko als eine kleine Mietwohnung mit Standardfenstern.
Welche Glasflächen und Angaben Sie zusammenstellen sollten
Für ein passendes Angebot und eine korrekte spätere Abwicklung sind einige Angaben nötig. Stellen Sie diese am besten vor dem Gespräch zusammen.
Art und Anzahl der Fenster sowie der Türen mit Glas.
Besondere Verglasungen wie Glasdächer, Wintergärten, Duschkabinen oder Spiegelwände.
Glaskeramik-Kochfelder und Glasflächen von Möbeln, soweit mitversichert werden soll.
Ungefähre Maße oder Flächen der größeren Scheiben.
Hinweise auf besondere Beschichtungen, Verbund- oder Sicherheitsglas.
Angaben zur Wohnfläche und zur Art des Gebäudes.
Inhaltliche Prüfpunkte im Tarif
Wenn Sie Angebote vergleichen, lohnt sich ein genauer Blick auf den Leistungsumfang. Die folgenden Punkte entscheiden darüber, ob der Tarif im Schadenfall wirklich hilft.
Umfang: Sind sowohl Gebäudeverglasung als auch Mobiliarglas eingeschlossen, soweit Sie beides brauchen?
Sonderscheiben: Sind Glasdächer, Wintergärten, Ceranfelder und Spiegel ausdrücklich mitversichert?
Folgekosten: Übernimmt der Tarif auch das Gerüst, die Entsorgung und provisorische Notverglasungen?
Beschriftung und Folien: Sind Bekleben, Malereien oder Sicherheitsfolien auf dem Glas mitversichert?
Versicherungssumme oder Neuwert: Wird der Neuwert ersetzt oder gibt es eine Begrenzung?
Selbstbeteiligung: Gibt es einen Eigenanteil, und steht er im Verhältnis zum Beitrag?
Typische Warnsignale und Fehlerquellen
Beim Abschluss einer Glasversicherung gibt es einige Stolperfallen, die im Ernstfall ärgerlich werden.
Eine Glasversicherung abschließen, obwohl der Glasbruch bereits über die Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung gedeckt ist.
Teure Sonderscheiben wie das Glasdach des Wintergartens übersehen und nicht einschließen.
Nur auf den Beitrag schauen und die Folgekosten für Gerüst und Entsorgung vergessen.
Annehmen, jede Beschädigung sei versichert, obwohl Kratzer und Anlaufen oft ausgeschlossen sind.
Die Glasversicherung für eine kleine Wohnung mit geringem Risiko abschließen, obwohl sich der Beitrag kaum lohnt.
Was die Glasversicherung leistet und wo ihre Grenzen liegen
Die Glasversicherung ersetzt den Bruch von versicherten Glasscheiben, unabhängig davon, ob er durch einen Unfall im Haushalt, durch spielende Kinder oder durch ein Missgeschick entsteht. Gerade weil sie unabhängig von einer der klassischen Gefahren leistet, schließt sie eine echte Lücke, denn ein zerbrochenes Ceranfeld oder eine gesprungene Duschwand sind weder über die Wohngebäudeversicherung noch über die Hausratversicherung automatisch gedeckt. Ihre Grenzen liegen bei reinen Oberflächenschäden wie Kratzern, bei Schäden während Baumaßnahmen und bei vorsätzlich herbeigeführten Brüchen. Wer diese Grenzen kennt, bewertet den Nutzen des Bausteins richtig.
Nächste Schritte nach der Checkliste
Wenn Sie die Punkte dieser Checkliste durchgegangen sind, haben Sie eine gute Grundlage für eine Entscheidung. Als nächstes sollten Sie Ihre bestehenden Verträge prüfen lassen, Angebote einholen und den Leistungsumfang statt nur den Preis vergleichen. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz übernimmt die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach diesen Vergleich unabhängig, grenzt die Glasversicherung sauber von Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung ab und sorgt dafür, dass Sie genau das versichern, was Sie wirklich brauchen.
Was ein Glasschaden in der Praxis bedeutet
Um den Nutzen einer Glasversicherung einzuschätzen, hilft ein Blick auf einen typischen Ablauf. Zerspringt eine große Fensterscheibe oder das Glas eines Wintergartens, ist der reine Materialpreis oft nur ein Teil der Kosten. Hinzu kommen der Aus- und Einbau, bei höher gelegenen oder sehr großen Scheiben ein Gerüst oder ein Hubsteiger, die fachgerechte Entsorgung des Altglases und häufig eine provisorische Notverglasung, bis die passende Scheibe geliefert ist. Gerade bei Sonderanfertigungen mit besonderer Beschichtung können Lieferzeiten entstehen, in denen die Öffnung gesichert werden muss.
Eine gute Glasversicherung übernimmt nicht nur das Glas selbst, sondern auch diese Folgekosten, sofern sie im Tarif eingeschlossen sind. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen einem günstigen und einem leistungsstarken Vertrag. Wer beim Abschluss nur auf den Beitrag geschaut hat, erlebt im Schadenfall unter Umständen, dass Gerüst und Entsorgung selbst zu tragen sind. Deshalb gehört die Frage nach den Folgekosten zu den wichtigsten Prüfpunkten dieser Checkliste.
Für wen sich die Glasversicherung besonders lohnt
Ob sich eine Glasversicherung rechnet, hängt stark vom einzelnen Haushalt ab. Besonders lohnend ist sie für Eigentümer von Häusern mit großen Fensterfronten, Wintergärten oder Glasdächern, denn dort sind die Flächen groß, teuer und im Schadenfall aufwendig zu ersetzen. Auch Haushalte mit Glaskeramik-Kochfeldern, bodentiefen Fenstern oder aufwendigen Duschabtrennungen profitieren, weil schon ein einzelner Bruch mehrere Hundert Euro kosten kann. Familien mit kleinen Kindern oder Haustieren haben zudem ein höheres Risiko für Alltagsschäden, die keine klassische Versicherung abdeckt.
Weniger sinnvoll ist der Baustein dagegen für kleine Mietwohnungen mit wenigen Standardfenstern und ohne teure Sonderverglasung. Dort steht der jährliche Beitrag oft in keinem guten Verhältnis zum möglichen Schaden, zumal viele Schäden am Gebäude ohnehin Sache des Vermieters sind. Die ehrliche Einschätzung des eigenen Bestands an Glasflächen ist deshalb der wichtigste Schritt, bevor man einen Vertrag abschließt oder bewusst darauf verzichtet.
Häufige Fragen zur Glasversicherung
Ist Glasbruch nicht schon über die Hausratversicherung versichert?
Nur, wenn ein Glasbruchbaustein ausdrücklich eingeschlossen ist. Die reine Hausratversicherung ersetzt Glasschäden in der Regel nur, wenn sie Folge einer versicherten Gefahr wie Einbruch oder Feuer sind. Der einfache Bruch beim Putzen oder beim Spielen ist ohne eigenen Glasbaustein nicht gedeckt.
Zahlt die Glasversicherung auch für ein zerbrochenes Ceranfeld?
In vielen Tarifen ja, sofern Mobiliarglas und Glaskeramik-Kochfelder ausdrücklich eingeschlossen sind. Das sollte vor dem Abschluss geprüft werden, denn nicht jeder Tarif deckt diese Flächen automatisch mit ab.
Sind Kratzer in der Scheibe versichert?
In der Regel nicht. Die Glasversicherung ersetzt den Bruch oder das Zerspringen von Glas, nicht aber reine Oberflächenschäden wie Kratzer oder das Anlaufen zwischen Isolierglasscheiben. Das ist eine der wichtigsten Grenzen des Bausteins.
Lohnt sich die Glasversicherung für eine Mietwohnung?
Das hängt vom Mietvertrag und von den Glasflächen ab. Oft ist die Gebäudeverglasung Sache des Vermieters, während Sie als Mieter nur für das eingebrachte Mobiliarglas verantwortlich sind. Bei wenigen Standardfenstern lohnt sich ein eigener Vertrag meist nicht, bei einer Wohnung mit hochwertigen Glaselementen kann er dagegen sinnvoll sein.
Fazit
Eine Glasversicherung lohnt sich vor allem für Haushalte mit vielen oder teuren Glasflächen, etwa Wintergärten, Glasdächern oder großen Fensterfronten. Entscheidend ist, vor dem Abschluss zu prüfen, was bereits über Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung gedeckt ist, welche Sonderscheiben einbezogen werden müssen und ob die Folgekosten mitversichert sind. Wer die Punkte dieser Checkliste abarbeitet, trifft eine Entscheidung, die zum eigenen Risiko passt.
Lassen Sie prüfen, ob sich eine Glasversicherung für Ihren Haushalt lohnt. Die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach vergleicht die Tarife und grenzt sie von Ihren bestehenden Verträgen ab, in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
Geprüft von: Jörg Pommerening,
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,
§ 34i Immobiliardarlehensvermittler
Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG
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