Wie funktioniert ein Entnahmeplan im Ruhestand?

Ein Entnahmeplan legt fest, wie Sie im Ruhestand regelmäßig Geld aus Ihrem angesparten Kapital entnehmen, ohne es zu früh aufzubrauchen. Entscheidend sind die Höhe der Entnahme, die Aufteilung zwischen sicheren und chancenorientierten Anlagen und ein Puffer für schwache Börsenjahre. So hält das Kapital länger. Als bestbewerteter Versicherungsmakler und Finanzberater in Rheinland-Pfalz entwickelt die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach solche Entnahmestrategien unabhängig und ohne Renditeversprechen.
Beim Sparen für die Rente denken die meisten an Einzahlen und Wachsen. Die zweite, oft unterschätzte Phase ist das Entnehmen. Wer über Jahrzehnte Kapital aufgebaut hat, steht im Ruhestand vor der Frage, wie viel er monatlich entnehmen kann, ohne das Geld zu früh aufzubrauchen. Dieser Beitrag erklärt, wie ein Entnahmeplan funktioniert, welche Effekte die Reihenfolge der Börsenjahre hat und wie ein Altersvorsorgedepot dabei hilft, planbar zu bleiben.
Was ein Entnahmeplan leistet
Ein Entnahmeplan ist die Umkehrung des Sparplans. Statt Monat für Monat einzuzahlen, entnehmen Sie regelmäßig einen festen oder flexiblen Betrag. Das verbleibende Kapital bleibt investiert und kann weiter arbeiten. Dadurch unterscheidet sich der Entnahmeplan von der lebenslangen Rente einer Versicherung: Sie behalten die Kontrolle über das Kapital und können Entnahmen anpassen, tragen aber auch das Risiko, dass das Geld bei zu hohen Entnahmen vorzeitig endet. Ein Altersvorsorgedepot ist die typische Hülle für einen solchen Plan.
Die Alternative, eine lebenslange garantierte Zahlung, bietet die private Rentenversicherung. Viele Ruheständler kombinieren beides: Ein sicheres Grundeinkommen deckt die Fixkosten, das Depot sorgt für Flexibilität bei größeren Wünschen. So verbinden sie Planbarkeit mit Beweglichkeit.
Der Reihenfolgeeffekt und warum er so wichtig ist
Ein zentrales Risiko in der Entnahmephase ist der sogenannte Reihenfolgeeffekt. Er beschreibt, dass es nicht nur auf die durchschnittliche Rendite ankommt, sondern auch darauf, wann gute und schlechte Jahre eintreten. Fallen schwache Börsenjahre direkt an den Anfang des Ruhestands, entnehmen Sie Geld aus einem bereits geschrumpften Depot, und es fehlt dann die Basis für die spätere Erholung. Dieselbe Durchschnittsrendite kann so zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Deshalb ist ein Puffer aus sicheren Anlagen so wertvoll. Wer in schwachen Jahren aus dem sicheren Topf entnimmt und den chancenorientierten Teil in Ruhe lässt, muss keine Anteile zu niedrigen Kursen verkaufen. Fachleute sprechen von einem Liquiditätspuffer, der je nach Situation mehrere Jahresentnahmen abdecken sollte.
Typische Fehler beim Entnehmen
Der häufigste Fehler ist eine zu hohe Anfangsentnahme. Wer gleich zu Beginn zu viel entnimmt, zehrt das Kapital schneller auf, als es nachwachsen kann. Ein zweiter Fehler ist, das gesamte Kapital in schwankende Anlagen zu stecken, ohne einen sicheren Puffer. Ein dritter Fehler ist, die Entnahme nie anzupassen, obwohl sich Lebenssituation, Inflation und Kapitalstand verändern.
Ebenfalls riskant ist es, Steuern und Kosten zu ignorieren. Beides mindert die verfügbare Entnahme und sollte von Anfang an eingeplant werden. Eine realistische Entnahmequote orientiert sich an der eigenen Lebenserwartung, dem Sicherheitsbedürfnis und der Zusammensetzung des Depots.
Wie hoch die Entnahme sein sollte
Für die Höhe der Entnahme gibt es keine feste Zahl, die für alle gilt. Als grobe Orientierung wird häufig eine jährliche Entnahme im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Startkapitals genannt, doch die passende Quote hängt von Alter, Lebenserwartung und der Aufteilung des Depots ab. Wer früh in den Ruhestand geht, muss das Kapital über mehr Jahre strecken und entsprechend vorsichtiger entnehmen. Wer erst spät mit der Entnahme beginnt, kann einen höheren Prozentsatz wählen, ohne das Kapital zu gefährden.
Sinnvoll ist eine flexible statt einer starren Entnahme. In guten Börsenjahren kann der variable Teil etwas höher ausfallen, in schwachen Jahren wird er reduziert und der sichere Puffer übernimmt. Diese Beweglichkeit verlängert die Haltbarkeit des Kapitals deutlich. Ein Altersvorsorgedepot eignet sich dafür besonders, weil Entnahmen jederzeit angepasst werden können. Wer zusätzlich eine lebenslange private Rentenversicherung als sicheres Grundeinkommen hat, kann die Entnahme aus dem Depot umso gelassener steuern.
Was bedeutet das konkret für Privatpersonen in Bad Kreuznach?
Für Privatpersonen in Bad Kreuznach und der Region Nahe bedeutet ein guter Entnahmeplan vor allem Ruhe. Statt bei jedem Börsenrückgang nervös zu werden, folgen Sie einer vorab festgelegten Logik: feste Grundentnahme für die Fixkosten, flexibler Teil für Wünsche und ein Puffer für schwache Jahre. Sinnvoll ist, einen Plan nicht einmal aufzustellen und dann zu vergessen, sondern ihn alle paar Jahre zu überprüfen. Die ProClient FINANZ GmbH entwickelt solche Pläne unabhängig, bezieht ein vorhandenes Altersvorsorgedepot und eine bestehende private Rentenversicherung mit ein und verzichtet bewusst auf Zinsversprechen.
So wird aus einem großen Kapitalbetrag ein verlässliches Zusatzeinkommen, das möglichst lange reicht. Die wichtigste Stellschraube bleibt dabei immer die Höhe der Entnahme im Verhältnis zum vorhandenen Kapital.
Fazit
Ein Entnahmeplan macht aus angespartem Kapital ein planbares Ruhestandseinkommen. Höhe der Entnahme, Aufteilung zwischen sicherem Puffer und chancenorientiertem Teil sowie der Reihenfolgeeffekt bestimmen, wie lange das Geld reicht. Wer die Anfangsentnahme vorsichtig wählt, einen Puffer einplant und regelmäßig nachjustiert, verringert das Risiko, zu früh ohne Reserven dazustehen. Ein Altersvorsorgedepot und eine lebenslange Rente ergänzen sich dabei oft gut.
Lassen Sie einen Entnahmeplan erstellen, der zu Ihrem Kapital und Ihrem Sicherheitsbedürfnis passt. Die ProClient FINANZ GmbH aus Bad Kreuznach berät Sie dazu unverbindlich und unabhängig.
Autor: Jan P. Pommerening, B.Sc. Wi, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
Geprüft von: Jörg Pommerening,
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler,
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater,
§ 34i Immobiliardarlehensvermittler
Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG
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